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   OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93   

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https://dejure.org/1994,7193
OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93 (https://dejure.org/1994,7193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1994 - 22 U 219/93 (https://dejure.org/1994,7193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 22 U 219/93 (https://dejure.org/1994,7193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847; RVO § 637 § 636; ZPO § 322
    Entgegenstehen einer Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes steht die Rechtskraft des Urteils eines Vorprozesses - Haftungsausschluß nach §§ 637 , 636 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1994, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Zur Bestimmung des Streitgegenstandes müssen die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie das dort in Bezug genommenem Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1981, 2306 ; Zöller, aaO. Rdn. 31).

    Andererseits steht die Rechtskraft des ersten Urteiles dann einer neuen Klage auf ein weiteres Schmerzensgeld nicht entgegen, wenn Verletzungsfolgen geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Bemessung noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (vgl. BGH NJW 1976, 1149; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1980, 2754 ; Zöller, aaO. Rdn. 49, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Frage, ob und welche im Vorprozeß bereits vorliegenden Verletzungsfolgen aufgrund des dort zur Entscheidung gestellten Sachverhalts zu erkennen und damit grundsätzlich einschließlich ihrer naheliegenden künftigen Auswirkungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen waren, ist objektiv, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beantworten (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1980, 2754 ).

    Ob der Vorrichter die Tragweite der Verletzungen bei seiner Entscheidung, insbesondere bei der Frage der Bemessung des Schmerzensgeldes zutreffend gewürdigt hat, ist demgegenüber ohne Belang, da der Einwand der unzureichenden Erfassung des Streitstoffes gegebenenfalls im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemacht werden muß (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2301).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Andererseits steht die Rechtskraft des ersten Urteiles dann einer neuen Klage auf ein weiteres Schmerzensgeld nicht entgegen, wenn Verletzungsfolgen geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Bemessung noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (vgl. BGH NJW 1976, 1149; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1980, 2754 ; Zöller, aaO. Rdn. 49, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Frage, ob und welche im Vorprozeß bereits vorliegenden Verletzungsfolgen aufgrund des dort zur Entscheidung gestellten Sachverhalts zu erkennen und damit grundsätzlich einschließlich ihrer naheliegenden künftigen Auswirkungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen waren, ist objektiv, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beantworten (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1980, 2754 ).

  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Vorliegend handelte es sich um einen schulbezogenen Unfall im Sinne des § 637 Abs. 4 RVO der Klägerin im Spiel/Disko -Keller der Schule während einer Freistunde (vgl. zur Frage der Schulbezogenheit BGH VersR 1992, 854, 855; BGH VersR 1988, 167, 168; BGH VersR 1977, 129, 130).

    Zweck der durch § 539 Abs. 1 Nr. 14 b RVO in der Fassung des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kindern in Kindergärten vom 18.3.1971 (BGBl. I S. 237) erfolgten Einbeziehung von Schulunfällen in die gesetzliche Unfallversicherung ist es nicht nur, dem verletzten Schüler bei schulbezogenen Unfällen unabhängig von seinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzbarkeit Leistungen aus der Sozialversicherung zu gewähren, sondern auch, den schuldigen Mitschüler von seiner zivilrechtlichen Haftung freizustellen, um vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Schülern zu vermeiden und den Schädiger vor ihn unter Umständen lange belastenden Ersatzansprüchen zu bewahren (vgl. BGH VersR 1977, 129, 130; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406 m.w.N.).

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Vorliegend handelte es sich um einen schulbezogenen Unfall im Sinne des § 637 Abs. 4 RVO der Klägerin im Spiel/Disko -Keller der Schule während einer Freistunde (vgl. zur Frage der Schulbezogenheit BGH VersR 1992, 854, 855; BGH VersR 1988, 167, 168; BGH VersR 1977, 129, 130).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Befindet sich aber der anspruchsbegründende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (vgl. BGH NJW 84, 1552, 1554; BGH VersR 91, 788; Zöller, aaO., § 256 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Zur Bestimmung des Streitgegenstandes müssen die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie das dort in Bezug genommenem Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1981, 2306 ; Zöller, aaO. Rdn. 31).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Der Vorsatz muß sich - zumindest bedingt - auch auf die Verletzungsfolgen erstrecken, da der Schädiger den Versicherungsschutz nur dann verlieren soll, wenn sein Verhalten gerade im Hinblick auf die Herbeiführung des Schadens zu mißbilligen ist, weil dann eine Schadensabnahme durch die Versichertengemeinschaft nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH VersR 1980, 164, 165; OLG Koblenz aaO. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Befindet sich aber der anspruchsbegründende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (vgl. BGH NJW 84, 1552, 1554; BGH VersR 91, 788; Zöller, aaO., § 256 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Andererseits steht die Rechtskraft des ersten Urteiles dann einer neuen Klage auf ein weiteres Schmerzensgeld nicht entgegen, wenn Verletzungsfolgen geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Bemessung noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (vgl. BGH NJW 1976, 1149; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1980, 2754 ; Zöller, aaO. Rdn. 49, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 16.06.1989 - 2 U 80/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.1994 - 22 U 219/93
    Zweck der durch § 539 Abs. 1 Nr. 14 b RVO in der Fassung des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kindern in Kindergärten vom 18.3.1971 (BGBl. I S. 237) erfolgten Einbeziehung von Schulunfällen in die gesetzliche Unfallversicherung ist es nicht nur, dem verletzten Schüler bei schulbezogenen Unfällen unabhängig von seinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und deren Durchsetzbarkeit Leistungen aus der Sozialversicherung zu gewähren, sondern auch, den schuldigen Mitschüler von seiner zivilrechtlichen Haftung freizustellen, um vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Schülern zu vermeiden und den Schädiger vor ihn unter Umständen lange belastenden Ersatzansprüchen zu bewahren (vgl. BGH VersR 1977, 129, 130; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 18/87

    Begriff desselben Betriebes; Schadensersatz bei einem Schulunfall

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 3261/16

    Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide a. a. O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87- und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94- beide a.a.O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82 ; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541 ; OLG Köln, VersR 1997, 1551 , OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO , 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 26.01.2022 - 10 U 894/21

    Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für unvorhersehbare unfallbedingte

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
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