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   OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89   

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OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89 (https://dejure.org/1991,3688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.1991 - 7 L 110/89 (https://dejure.org/1991,3688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 7 L 110/89 (https://dejure.org/1991,3688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; § 7 Abs. 1 AbfG; § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AbfG; § 74 Abs. 1 VwGO; § 42 Abs. 2 VwGO
    Änderung des Planfeststellungsbeschlusses; Anfechtungsklage; Änderung des Klageantrags; Klagefrist; Flächennutzungsplan; Standortwahl für Hausmülldeponie; Sachverständiger; Eignungsbeurteilung; Feinprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Planfeststellungsbeschlusses; Anfechtungsklage; Änderung des Klageantrags; Klagefrist; Flächennutzungsplan; Standortwahl für Hausmülldeponie; Sachverständiger; Eignungsbeurteilung; Feinprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1160
  • OVGE 42, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Selbst wenn man diese Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf dessen eigene Rechtsprechung zu dem wortgleichen § 18 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes nicht teilte (BVerwGE 72, 15, 21; auf diese Parallele weisen der Hess. VGH - NVwZ 1987, 987, 989 - und der Bay. VGH - Bay. VBl 1989, 272, 273 - hin), würde dies am Ergebnis nichts ändern.

    aa) Der Zugriff auf gemeindliches Eigentum kann zu einer Verletzung des Rechts aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG führen, und zwar auch dann, wenn es nicht unmittelbar öffentlich-rechtlichen Zwecken dient; denn die gemeindliche Selbstverwaltung umfaßt das Recht der Gemeinde auf eigenständige Bewirtschaftung ihres Vermögens (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1987, 987, 989).

  • BVerwG, 10.02.1989 - 7 B 171.88

    Keine gerichtliche "Nachbesserung" bei Abwägungsdefiziten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet diese Vorschrift jedoch als Schutznorm aus, weil sie nur die Belange mittelbar beeinträchtigter, also benachbarter Grundstückseigentümer betrifft (grundlegend BVerwG, DÖV 1980, 133, 135; nunmehr auch NVwZ-RR 1989, 619 und NVwZ 1990, 669, 671; so auch die herrschende Meinung: Schwermer, in: Kunig/Schwermer/Versteyl, Rdnr. 54 zu § 8 AbfG sowie Hösel/ v. Lersner, Rdnr. 26 zu § 8 AbfG).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Nicht erforderlich ist, daß der andere Standort sich als "offensichtlich" besser geeignet aufdrängen muß (vgl. BVerwGE 75, 214, 237).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der unmittelbar betroffene Eigentümer wegen des Grundrechtsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG jeden Verstoß der Planungsentscheidung gegen objektives Recht rügen kann (BVerwGE 67, 74), fände schon wegen der erwähnten Sasbach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Anwendung.
  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet diese Vorschrift jedoch als Schutznorm aus, weil sie nur die Belange mittelbar beeinträchtigter, also benachbarter Grundstückseigentümer betrifft (grundlegend BVerwG, DÖV 1980, 133, 135; nunmehr auch NVwZ-RR 1989, 619 und NVwZ 1990, 669, 671; so auch die herrschende Meinung: Schwermer, in: Kunig/Schwermer/Versteyl, Rdnr. 54 zu § 8 AbfG sowie Hösel/ v. Lersner, Rdnr. 26 zu § 8 AbfG).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Selbst wenn man diese Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf dessen eigene Rechtsprechung zu dem wortgleichen § 18 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes nicht teilte (BVerwGE 72, 15, 21; auf diese Parallele weisen der Hess. VGH - NVwZ 1987, 987, 989 - und der Bay. VGH - Bay. VBl 1989, 272, 273 - hin), würde dies am Ergebnis nichts ändern.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, beeinträchtigt dieses Recht in der Regel nur dann, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden oder wenn bereits eine konkretisierte örtliche Planung vorliegt und diese nachhaltig gestört wird (BVerwGE 74, 124, 132 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Da Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts versagt ist, sich auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu berufen (BVerfGE 61, 82, 100 ff. - Sasbach), ist somit eine andere öffentlich-rechtliche Norm erforderlich, welche ihr die Klagebefugnis im Hinblick auf ihr Eigentum vermittelt.
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Der zweite Fall kommt vornehmlich in Betracht, wenn eine bereits in Bauleitplänen niedergelegte Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder nachträglich geändert werden müßte (BVerwGE 69, 256, 261), daneben aber auch dann, wenn planerische Vorstellungen bereits hinreichend manifestiert sind - beispielsweise durch einen entsprechenden Planaufstellungsbeschluß.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89
    Die Wahl eines Deponiestandortes ist ebenso wie die zuvor erörterte Bauleitplanung eine Ausübung von Planungsermessen, bei der die Behörde das Abwägungsgebot und die daraus von der Rechtsprechung abgeleiteten Grundsätze zu beachten hat (BVerwGE 48, 56, 63 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Es besteht daher auch kein Bedürfnis zur Einhaltung von Fristen, wenn die grundlegende Entscheidung bereits angefochten worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.02.1991 - 7 L 110/89 -, OVGE 42, 370 - zit. nach juris -).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Deshalb darf sie eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium verwerfen (vgl. BVerwG, DVBl 1992, 1435 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; BVerwG, Buchholz a.a.O. Nr. 104 = UPR 1995, 445; BVerwGE 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; speziell zum Abfallrecht BVerwG, NuR 1992, 377; OVG Lüneburg, OVGE 42, 370 (378 ff.)).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Für die erforderliche Änderung des Klageantrages muss eine Frist nicht eingehalten werden (Nds. OVG, Urt. v. 21.02.1991 - 7 L 110/89 -, juris Rn. 41).
  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 21.2.1991 - 7 L 110/89 -, jeweils zitiert nach juris.

    so OVG Lüneburg, Urteile vom 21.2.1991 - 7 L 110/89 -, zitiert nach juris.

  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 21.2.1991 - 7 L 110/89 -, jeweils zitiert nach juris.

    so OVG Lüneburg, Urteile vom 21.2.1991 - 7 L 110/89 -, zitiert nach juris.

  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Entschluss, aufgrund eines überörtlichen Vorhabens eine beabsichtigte örtliche Planung zu ändern oder aufzugeben, eine rechtlich zulässige und tatsächlich nachvollziehbare Reaktion wäre (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 1991, 7 L 110/89, juris Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90

    Atomrechtliche Genehmigung; Aufhebung; Verfahrensfehler; Einwender;

    Sie ist nach der Rechtsprechung dieses Senats unbefristet zulässig in Fällen, in denen der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt während des gerichtlichen Verfahrens geändert wird; die Erstreckung der Klage auf die geänderte Fassung des Verwaltungsakts ist demzufolge auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Anfechtung des Änderungsbescheides zulässig (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.2. 1991 - 7 L 110/89).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für

    Ob ein Abwägungsfehler(schon) gegeben wäre, wenn die Beklagte aufgrund einer Fehlgewichtung die Vorzugswürdigkeit eines anderen Standortes verkannt hätte (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 21.2.1991 - 7 L 110/89 -, OVGE 42, 370, 379) oder (erst dann) vorläge, wenn sich eine andere (ausgeschiedene) Lösung ihr hätte aufdrängen müssen (so BVerwG in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 14.5.1996 , a.a.O., S. 496 m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
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