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   OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03   

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OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03 (https://dejure.org/2005,2680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 8 LB 119/03 (https://dejure.org/2005,2680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 8 LB 119/03 (https://dejure.org/2005,2680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Der unentgeltlich tätig werdende, berufserfahrene Volljurist braucht keine Rechtsberatungserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG; Art. 2 Abs. 2 GG
    Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetztes (RBerG) durch einen pensionierten Richter; Anspruch auf Erteilung einer Vollerlaubnis für eine unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Volljuristen; Anspruch auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Rechtsberatungsgesetz, Negativattest, Rechtsbesorgung, unerlaubte Rechtsbesorgung, geschäftsmäßige Rechtsbesorgung, Erlaubnis, Volljurist, allgemeine Handlungsfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 2 I; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 2; ; VwGO § 67

  • BRAK-Mitteilungen

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch pensionierten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsberatungsgesetz - Altruistisch; Auslegung, verfassungskonform; Negativattest; Rechtsberatung; Rechtsbesorgung; Volljurist; unentgeltlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Beratung durch Volljuristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Berufserfahrene Volljuristen dürfen ohne Erlaubnis unentgeltliche Rechtsberatung betreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetztes (RBerG) durch einen pensionierten Richter; Anspruch auf Erteilung einer Vollerlaubnis für eine unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Volljuristen; Anspruch auf ...

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrene Volljuristen brauchen keine Erlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 361
  • OVGE 50, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 1356/02

    Zurückweisung eines Rechtsreferendars als Prozessbevollmächtigter im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Ob und ggf. in welchem Umfang ein solches, für jedermann geltendes gesetzliches Verbot der unentgeltlichen "geschäftsmäßigen" Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar ist, was von dem Kläger in Abrede gestellt wird, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 20.10.2004 - 1 BvR 1356/02 -, NJW 2005, 966 f., sowie Beschl. v. 7.6.1989 - 1 BvR 525/89 -).

    Es muss "in Erwägung gezogen werden, ob der Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" unter Berücksichtigung der durch das Rechtsberatungsgesetz geschützten Interessen und des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen im konkreten Fall eine Auslegung erfordert, die die unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Juristen nicht erfasst" (Beschl. v. 29.7.2004 und v. 20.10.2004, a.a.O.).

    Am Wortlaut einer Norm braucht der Richter dabei nicht Halt zu machen" (Beschl. v. 29.7.2004 und v. 20.10.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 130/03

    Verhältnismäßigkeit der Verurteilung eines pensionierten Richters wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Auf die von ihm erhobenen Verfassungsbeschwerden seien zwar durch Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli und vom 20. Oktober 2004 (1 BvR 737/00 und 1 BvR 130/03) die gegen ihn verhängten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das RBerG aufgehoben und er nach Zurückverweisung der Verfahren zwischenzeitlich jeweils rechtskräftig freigesprochen worden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in den jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Klägers ergangenen Beschlüssen vom 29. Juli 2004 (- 1 BvR 737/00 -, NJW 2004, 2662 f.) und 20. Oktober 2004 (- 1 BvR 130/03 -, WM 2004, 2363 f.) entschieden hat, ist einer ausufernden und nicht mehr verfassungskonformen Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG, die zu einem Verbot auch der unentgeltlichen geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung führt, durch eine restriktive Auslegung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" in Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG entgegen zu treten.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Auf die von ihm erhobenen Verfassungsbeschwerden seien zwar durch Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli und vom 20. Oktober 2004 (1 BvR 737/00 und 1 BvR 130/03) die gegen ihn verhängten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das RBerG aufgehoben und er nach Zurückverweisung der Verfahren zwischenzeitlich jeweils rechtskräftig freigesprochen worden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in den jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Klägers ergangenen Beschlüssen vom 29. Juli 2004 (- 1 BvR 737/00 -, NJW 2004, 2662 f.) und 20. Oktober 2004 (- 1 BvR 130/03 -, WM 2004, 2363 f.) entschieden hat, ist einer ausufernden und nicht mehr verfassungskonformen Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG, die zu einem Verbot auch der unentgeltlichen geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung führt, durch eine restriktive Auslegung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" in Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG entgegen zu treten.

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Hierzu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Vorschrift nur bei einer solchen einschränkenden Auslegung mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.4.2000 - 1 BvL 18/99 und 1 BvL 19/99 -, NVwZ 2000, 910 f.).

    Die teleologische Reduktion einer Vorschrift darf sich allerdings nur auf einen Teil der von ihrem Wortlaut erfassten Fälle beziehen (BVerfG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230 f.) und nicht im Widerspruch mit einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.4.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 872/04

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter des Ausgangsgerichts hält Monatsfrist des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf es für einen solchen Hinweis auf die Unterschiede zu einer erlaubnispflichtigen - hier rechtsbesorgenden - Tätigkeit nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1602/02 -, NJW 2004, 2891 f.).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Nach der - gerade zur Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes ergangenen - weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.7.2003 - 6 C 27/02 -, BVerwGE 118, 319 ff.) steht jedoch auch dann, wenn der Betroffene wegen Zweifeln an der Erlaubnispflichtigkeit einen Antrag auf Ausstellung eines Negativattestes gestellt hat und Erlaubnisfreiheit vorliegt, die Erteilung grundsätzlich im behördlichen Ermessen.
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch allgemein und somit auch hier in der behördlichen Befugnis, eine nachgesuchte Genehmigung zu erteilen oder zu versagen, zugleich die Grundlage für die Feststellung, ob eine Erlaubnispflicht gegeben ist oder nicht (vgl. Beschl. v. 10.10.1990 - 1 B 131/90 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 4).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Soweit der Schutz der Anwaltschaft überhaupt noch als legitimer Grund für das Verbot anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997 - 1 BvR 780/87 -, NJW 1998, 3481, 3483; Senge, a.a.O., Rn. 2, m. w. N.), fehlt es jedenfalls an der erforderlichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997, a.a.O.) fühlbaren Beeinträchtigung der Anwaltschaft durch das Tätigwerden des Klägers und etwaiger anderer Personen mit gleichwertiger Qualifikation und Zielsetzung.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 44.01

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als; Übergangsregelung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Die nach ihrem Wortlaut zu weit gefasste Vorschrift ist im Wege einer teleologischen Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urt. v. 20.06.2000 - 10 C 3/99 -, BVerwGE 111, 255, 257; vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 3 C 44/01 -, DVBl. 2003, 677 ff.; BVerfG, Beschl. v. 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 -, BVerfGE 88, 145, 166 f., Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, S. 375 f.).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03
    Liegt danach eine verdeckte Regelungslücke vor, so steht ihrer Füllung durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung nicht der nur scheinbar eindeutige Wortlaut des Gesetzes entgegen (BVerwG, Urt. v. 28.5.1997 - 6 C 1/96 -, BVerwGE 105, 20, 23 f.).
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 725/03

    Zum Umfang von im Rahmen von Inkassotätigkeit erlaubter Rechtsberatung

  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 34.87

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

  • BVerfG, 07.06.1989 - 1 BvR 525/89
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen

    Die teleologische Reduktion einer Vorschrift setzt voraus, dass sie nach ihrem Wortlaut Sachverhalte in ihren Anwendungsbereich aufnimmt, die sie nach ihrem Regelungszweck oder dem Sinnzusammenhang des Gesetzes nicht erfassen soll (vgl. zum Folgenden Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2005 - 8 LB 119/03 - OVGE 50, 381 ff.; juris, Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 11 LC 29/10

    Rechtsschutzbedürfnis für einen zusätzlichen Antrag auf isolierte Aufhebung des

    Schließlich ist das mit der Feststellungsklage verfolgte Klagebegehren auch nicht selbst etwa nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen bereits anfänglicher (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 -, NVwZ-RR 2005, 711 f.) oder zumindest nachträglicher Subsidiarität (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.2007 - 7 C 2/07 -, BVerwGE 129, 199 ff., und v. 13.7.1977 - 6 C 96/75 -, BVerwGE 54, 177, 179; Happ, a. a. O., § 43, Rn. 40) gegenüber einer isolierten Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage auf Erlass eines sog. Negativattestes (vgl. zu den Voraussetzungen hierfür etwa Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2005 - 8 LB 119/03 -, OVGE 50, 381 ff.; NVwZ-RR 2006, 361 ff., m. w. N.) unzulässig.
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