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   OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93   

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OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93 (https://dejure.org/1993,2378)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93 (https://dejure.org/1993,2378)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - 12 M 2023/93 (https://dejure.org/1993,2378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Erfolglosigkeit; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Rechtmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Erfolglosigkeit; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Rechtmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OVGE 44, 327
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93
    Diesem Prüfungsmaßstab, der verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschl. vom 11.2.1982, NVwZ 1982, 241), liegt die Überlegung zugrunde, daß es auch Verfahren nach den §§ 80, 123 VwGO ermöglichen sollen, individuelle Rechte zu schützen.
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 12. Senats vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. v. 22. März 2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f m.w.N.).

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. grundlegend: Senat, Beschl. v. 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327).".

  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 7 B 692/22

    Amphetamin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Nachweisdauer

    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht - wie hier - der Hinweis darauf, dass jemand, der wegen einer Drogenproblematik ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wegen der damit einhergehenden unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sofort vom motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen werden müsse, aus (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 - zitiert nach juris).

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 12. Senats vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. v. 22. März 2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f m. w. N.).".

  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht - wie hier auf Seite 3 unten des angegriffenen Bescheids - der Hinweis darauf, dass jemand, der wegen einer Drogenproblematik ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wegen der damit einhergehenden unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sofort vom motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen werden müsse, aus (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 - zitiert nach juris).

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 12. Senats vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. v. 22. März 2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f m. w. N.).

  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht - wie hier auf Seite 2 unten des angegriffenen Bescheids - der Hinweis darauf, dass jemand, der wegen einer Drogenproblematik ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wegen der damit einhergehenden unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sofort vom motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen werden müsse, aus (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 - zitiert nach juris).

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 12. Senats vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. v. 22. März 2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f m. w. N.).

  • VG Oldenburg, 17.06.2016 - 7 B 2377/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; L Polamidon; Levomethadon;

    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht - wie hier - der Hinweis darauf, dass jemand, der ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wegen der damit einhergehenden unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sofort vom motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen werden müsse, aus (vgl. Nds. OVG, Beschluss des 12. Senats vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327, juris).

    Insoweit besteht kein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen (Nds. OVG, Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327, und Beschluss vom 22. März 2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f. m.w.N., jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehungsverfügung des Antragsgegners vom 28. Juni 2000 sei nicht wiederherzustellen, da (der formell ordnungsgemäß begründeten Anordnung der sofortigen Vollziehung) dann der Erfolg zu versagen sei, wenn sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergebe, dass ein Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache keinen Erfolg haben werde; so verhält es sich insbesondere, wenn die angegriffene Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist (so auch: Senat, st. Rspr. seit Beschl. v. 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 12 ME 137/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Ruhens eines Luftfahrerscheins

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. grundlegend Beschl. d. Sen. v. 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 12 ME 41/08

    Ausschluss der Fahrereignung nach einmaligem Konsum von Opium;

    Ein solches Interesse ist zwar gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung und deshalb von der zuständigen Behörde zu prüfen, dem entspricht aber ein eigenständiges subjektives Recht des Betroffenen nicht (vgl. grundlegend: Beschluss des Senats vom 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327, zuletzt: Beschlüsse vom 22.3.2007 - 12 ME 137/07 -, VkBl. 2007, 402 f. und vom 13.12.2007 - 12 ME 369/07 -).
  • VG Braunschweig, 23.02.2005 - 6 B 66/05

    Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) als Mangel

    Das ist der Fall, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen so weit verdichtet haben, dass die dringende Besorgnis besteht, der Betroffene werde andere Verkehrsteilnehmer bei einer weiteren Teilnahme am Straßenverkehr ernsthaft gefährden (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn 1273 m. w. Nw.), oder wenn schon bei der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes möglichen Prüfung die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzuges bei der formell ordnungsgemäßen Anordnung der sofortigen Vollziehung eindeutig zu erkennen ist (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, Beschl. vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. vom 01.06.1999 - 12 M 2308/99).
  • VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht der Hinweis darauf, dass es nicht hingenommen werden kann, jemanden, der aufgrund medizinisch-psychologischer Feststellungen im Anschluss an eine Fahrradfahrt in erheblich alkoholisiertem Zustand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei, während des Klageverfahrens am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 1993 - 12 M 2023/93 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt

  • VG Oldenburg, 31.01.2022 - 7 B 3908/21

    Anerkennung als sachkundige Person

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

  • VG Oldenburg, 06.03.2018 - 7 B 938/18

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Regelfall;

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00

    Aberkennung; Alkohol; Ausland; ausländische Fahrerlaubnis; Begründung;

  • VG Göttingen, 13.08.2008 - 1 B 202/08

    Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer; Alkoholmissbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03

    Alkoholabhängigkeit; Alkoholabstinenz; amtsärztliche Untersuchung; Anordnung;

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 12 ME 424/04

    Altlizenz; Berufspilot; JAR; Lizenz; Rücknahme

  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

  • VG Braunschweig, 17.09.2002 - 6 B 530/02

    Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Rücknahme;

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit;

  • OVG Niedersachsen, 01.06.1999 - 12 M 2308/99

    Sofortvollzug Fahrerlaubnisentziehung; Ecstasy; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
  • VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01

    Auskunftspflicht; Auskunftsverweigerung; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer;

  • VG Göttingen, 11.08.2000 - 1 B 1128/00

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund altersbedingter Fahruntüchtigkeit

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 M 1774/98

    Interessenabwägung im luftverkehrsrechtlichen; Abfertigungsterminal;

  • VG Göttingen, 03.07.2008 - 1 B 184/08

    Drogenverabreichung durch unbekannte Dritte muss substanttiert glaubhaft gemacht

  • VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01

    Abstinenz; Cannabis; Ecstasy; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung; Haschisch;

  • VG Göttingen, 30.03.2015 - 1 B 43/15

    Cannabis; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Hanföl; Hanfprodukt; Passivkonsum; THC; THC

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen!

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