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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2754
StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1999,2754)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.06.1999 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1999,2754)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1999,2754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör; Grundrechtsklage; Nichteinholung; Rechtsentscheid; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Ausnutzen; Ausnutzung; geringes Angebot; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 1 Verf HE, Art 3 Verf HE, Art 20 Abs 1 Verf HE, § 43 Abs 1 StGHG, § 43 Abs 2 StGHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2462 (Ls.)
  • NZM 1999, 701
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Spätere rechtliche und tatsächliche Ergänzungen sind zwar möglich, können aber einen ursprünglichen Darlegungsmangel nicht heilen (wie: StGH, Urteil v. 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

    Spätere rechtliche und tatsächliche Ergänzungen sind zwar möglich, können aber einen ursprünglichen Darlegungsmangel nicht heilen (StGH, Urteil v. 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Nach dem Ablauf der Jahresfrist kann eine Begründung nur noch ergänzt und erläutert, nicht aber vollständig nachgeholt werden (vgl. zu § 45 Abs. 1 StGHG: StGH, Beschluss vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1888

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

    Ob dies der Fall ist, vermag der Staatsgerichtshof unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Fachgerichts nur zu prüfen, wenn der Antragsteller detailliert mitteilt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine andere als die gerügte Begründung die Entscheidung trägt (vgl. StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Jedenfalls muss der Grundrechtskläger, will er seiner Darlegungspflicht aus § 43 Abs. 1 und 2 StGHG genügen, im Einzelnen angeben, was er auf einen entsprechenden richterlichen Hinweis vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 9.6.1999 - P.St. 1299 -).

    Eine Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung kann nur Erfolg haben, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung für die angegriffene Entscheidung kausal gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 9.6.1999 - P.St. 1299 -).

  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Diesen Darlegungserfordernissen hat der Antragsteller innerhalb der Frist des § 45 Abs. 1 StGHG zu genügen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 09.06.1999 - P.St.1299 -, …

    In der Frist des § 45 Abs. 1 StGHG sind nämlich auch die durch § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGHG geforderten Angaben vollständig zu machen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329

    Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist vielmehr erst verletzt, wenn das einfache Verfahrensrecht willkürlich ausgelegt oder angewendet wird oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend und eindeutig verkennt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, StAnz.

    Es muss auch umfassend und substantiiert dargelegt werden, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll (vgl. StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    - StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …
  • StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455

    Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie

  • StGH Hessen, 12.06.2013 - P.St. 2399

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen Willkürverbot (hier jeweils

  • StGH Hessen, 17.01.2001 - P.St. 1484

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer

  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1539

    Unbegründete Grundrechtsklage - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

  • StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung

  • StGH Hessen, 11.09.2002 - P.St. 1511

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

  • StGH Hessen, 12.09.2002 - P.St. 1775

    Haftbefehl

  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1533

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der

  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1434

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Prüfungsgegenstand; Ehe; Familie; Ausweisung;

  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1358

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5609
StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
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Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde

Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis einer Grundrechtsklage zu einer gleichzeitig eingelegten Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach den Grundsätzen von BVerfG «landesverfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz»: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Verfahrensgrundrechten der Hessischen Verfassung bei Geltung bundesrechtlich geregelten Prozessrechts; Inhaltsgleichheit eines Landesgrundrechts mit einem Grundrecht des GG

  • grundeigentum-verlag.de

    Grundrechtsklage; Landesgrundrecht; inhaltsgleiches Landesgrundrecht; Bundesrecht; Vorrang; Landesrecht; Prüfungskompetenz; Staatsgerichtshof; Verfahrensgrundrecht

  • hessen.de PDF, S. 20

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 49
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • NZM 1999, 17
  • DVBl 1999, 799 (Ls.)
  • DÖV 1999, 388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Im selben Umfang hat der Staatsgerichtshof die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht durch Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten der Hessischen Verfassung zu überprüfen, es sei denn, ein Bundesgericht hat die Entscheidung des hessischen Fachgerichts bestätigt oder die Sache an das hessische Gericht unter Bindung an seine Maßstäbe zur Entscheidung zurückverwiesen (vgl. StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 ff., im Anschluss an BVerfGE 96, 345 ff.).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1309

    Aussetzung; Verfahrenaussetzung; Verfahren; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1531

    Aussetzung; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht; Verfahren;

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Der Staatsgerichtshof ist nämlich zur verfassungsrechtlichen Überprüfung auch solcher angeblicher Grundrechtsverletzungen anhand des Maßstabs der Hessischen Verfassung insoweit berechtigt und verpflichtet, als die in Betracht kommenden Grundrechte einen bestimmten Gegenstand im gleichen Sine und mit gleichem Inhalt regeln wie Bundesgrundrechte (so nunmehr StGH, Beschluss vom 9. September 1998 - P.St. 1299 -, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345).
  • LG Saarbrücken, 12.12.1997 - 13 BS 136/97

    Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung

    Das erkennende Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, entsprechend der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Köln (WuM 1998, 716) und des LG Bremen (WuM 1997, 334) im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 1 Satz 1 MHG anstelle des Jahresbetrages des zusätzlich geforderten Mietzinses den 15fachen Monatsbetrag in Ansatz zu, bringen.
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