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   StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331   

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https://dejure.org/2000,14179
StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331 (https://dejure.org/2000,14179)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.01.2000 - P.St. 1331 (https://dejure.org/2000,14179)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - P.St. 1331 (https://dejure.org/2000,14179)
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Wird zitiert von ... (6)

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse;

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359

    Grundrechtsklagefrist; Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde;

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).

  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

    Verschuldet ist die Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zumutbar ist (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - und die Beschlüsse vom 16.01.2003 - P.St. 1537, StAnz. 2001, Seite 871 [872]; P.St. 1585 und P.St. 1769 -).
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1422

    Rechtswegerschöpfung; Grundrechtsklagefrist; Fristbeginn; Wiedereinsetzung in den

    Eine Beeinflussung dieser Frist durch die Erhebung des zeitlich nicht eingegrenzten und eingrenzbaren Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung ist nicht möglich, da dies geeignet wäre, die gesetzliche Fristbestimmung gegenstandslos zu machen (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413

    Grundrechtsklagefrist; Fristbeginn; Gegenvorstellung

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Erhebung des zeitlich nicht eingegrenzten und eingrenzbaren Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung ist nichtmöglich, da dies geeignet wäre, die gesetzliche Fristbestimmung wirkungslos zu machen (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).
  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).
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