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   StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1384   

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https://dejure.org/1999,10824
StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1384 (https://dejure.org/1999,10824)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.1999 - P.St. 1384 (https://dejure.org/1999,10824)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - P.St. 1384 (https://dejure.org/1999,10824)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

    Das durch Art. 3 HV in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Fachgerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Erwägungen einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).

  • StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1494

    Bundesrecht; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage; Untersuchungshaft;

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 03.05.1999 - P.St. 1384 - und 18.08.1999 - P.St. 1391 -, StAnz. 1999, S. 2834 [2836]).
  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405

    Freiheitsrecht; Beschleunigungsgebot; Untersuchungshaft; Bundesrecht;

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 3.5.1999 - P.St. 1384 -).
  • StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1340

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Darlegung; Darlegungsanforderungen

    § 43 Abs. 1 und 2 StGHG erfordert danach für die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffenen Akt hessischer Staatsgewalt ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).
  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579

    Bundesrecht; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage; Untersuchungshaft;

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 03.05.1999 - P.St.1384 -).
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