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   StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139   

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https://dejure.org/1992,7685
StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139 (https://dejure.org/1992,7685)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.12.1992 - P.St. 1139 (https://dejure.org/1992,7685)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - P.St. 1139 (https://dejure.org/1992,7685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 73 Abs 2 Verf HE, Art 78 Abs 3 Verf HE, § 46 Abs 1 StGHG, § 22 Abs 3 WahlG HE, § 33 Abs 3 Nr 4 LTWahlO HE 1998

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139
    Die Regelung über die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts in Art. 78 Abs. 3 HV verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen höherrangige Grundentscheidungen der HV ( vgl. P.St. 1075 ).
  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1115

    Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139
    Der Grundsatz der geheimen Wahl ( Art. 73 Abs. 2 HV ) ist weder durch die Unterschriftenklausel ( § 22 Abs. 3 LWG ) noch durch die nach § 33 Abs. 3 Nr. 4 LWO erforderliche Wahlrechtsbescheinigung verletzt ( vgl. P.St. 1115 ).
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    1988, S. 2121 ff.; Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, …
  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Eine Verletzung hessischer Grundrechte durch den gemäß § 101 Abs. 3 VwGO ohne öffentliche mündliche Verhandlung ergangenen Nichtzulassungsbeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs scheidet bereits deshalb aus, weil die Grundsätze der Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Verhandlung keine Verfassungsgrundsätze der Hessischen Verfassung sind, sondern nur nach Maßgabe des einfachen Prozessrechts gelten (vgl. StGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993 S. 143).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    Soweit die Antragsteller rügen, dass eine von ihnen beantragte persönliche Anhörung im Abänderungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden unterblieben ist, scheidet eine Verletzung rechtlichen Gehörs bereits deshalb aus, weil aus der Garantie rechtlichen Gehörs kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mündliche Verhandlung oder Anhörung folgt (vgl. StGH, Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, …
  • StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur

    1988, Seite 2121; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1139, …
  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190

    Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde;

    Die Rüge kann nur Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gewünschte Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im ganzen zu einer dem Antragsteller günstigeren Entscheidung geführt hätte ((so StGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993 S. 143, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
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