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   StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328   

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StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328 (https://dejure.org/1998,5166)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02.11.1998 - P.St. 1328 (https://dejure.org/1998,5166)
StGH Hessen, Entscheidung vom 02. November 1998 - P.St. 1328 (https://dejure.org/1998,5166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 15
  • NVwZ-RR 1999, 482
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Nach dem Gesetz, der Erlasslage, der Kommentarliteratur sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 bestehe sein Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung.

    Mit der bloßen Rechtsbehauptung, nach §§ 85a, 92a HBG, nach dem Gemeinsamen Erlass der Bevollmächtigten der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten und des Hessischen Ministeriums des Innern vom 18. Dezember 1989 (StAnz. 1990 S. 24), nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 sowie nach dem Kommentar von Maneck/Schirrmacher zum Hessischen Beamtengesetz sei der geltend gemachte Anspruch begründet, wohingegen das Verwaltungsgericht eine Mindermeinung vertrete, sei eine besondere rechtliche Schwierigkeit nicht dargelegt.

  • StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319

    Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Substantiierung;

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (vgl. StGH, Beschluss vom 26. August 1998 - P.St. 1319 -).

    Diese Vorschriften verlangen vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 26. August 1998 - P.St. 1319 -).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Verfassungsrechtlich garantiert ist eine gerichtliche Instanz; sind allerdings einfachgesetzlich mehrere Instanzen gegeben, verletzt eine Anwendung der jeweiligen Verfahrensnormen durch das Gericht, die den Zugang zu den Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, die Rechtsweggarantie (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 und 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 [39]).
  • StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112

    Vereinbarkeit der Zustellungsregelung von DO HE § 20a Abs 2 mit der

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. StGH, Beschluss vom 21. August 1991 - P.St. 1112 -, StAnz. 1991, S. 2107 [2108]).
  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139

    Akteneinsichtsrecht; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Wahlrechtsgrundsätze;

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Eine Verletzung hessischer Grundrechte durch den gemäß § 101 Abs. 3 VwGO ohne öffentliche mündliche Verhandlung ergangenen Nichtzulassungsbeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs scheidet bereits deshalb aus, weil die Grundsätze der Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Verhandlung keine Verfassungsgrundsätze der Hessischen Verfassung sind, sondern nur nach Maßgabe des einfachen Prozessrechts gelten (vgl. StGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993 S. 143).
  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1213

    Hauptverhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsweggarantie; Terminsversäumung;

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 12. Juni 1996 - P.St. 1213 -, StAnz. 1996, S. 2188 [2190]).
  • StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208

    Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot;

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch Exekutive oder Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die jeweilige Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Juli 1995 - P.St. 1208 -).
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist ein Prozessgrundrecht der Hessischen Verfassung (ständige Rechtsprechung des StgH, vgl. zuletzt Beschluss vom 8. Oktober 1997 - P.St. 1269 -, StAnz.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Der Staatsgerichtshof ist nämlich zur verfassungsrechtlichen Überprüfung auch solcher angeblicher Grundrechtsverletzungen anhand des Maßstabs der Hessischen Verfassung insoweit berechtigt und verpflichtet, als die in Betracht kommenden Grundrechte einen bestimmten Gegenstand im gleichen Sine und mit gleichem Inhalt regeln wie Bundesgrundrechte (so nunmehr StGH, Beschluss vom 9. September 1998 - P.St. 1299 -, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345).
  • StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299

    Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde - Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis

    Auszug aus StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
    Der Staatsgerichtshof ist nämlich zur verfassungsrechtlichen Überprüfung auch solcher angeblicher Grundrechtsverletzungen anhand des Maßstabs der Hessischen Verfassung insoweit berechtigt und verpflichtet, als die in Betracht kommenden Grundrechte einen bestimmten Gegenstand im gleichen Sine und mit gleichem Inhalt regeln wie Bundesgrundrechte (so nunmehr StGH, Beschluss vom 9. September 1998 - P.St. 1299 -, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345).
  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 3 der Hessischen

    - Ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 - juris, Rn. 24; Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 18.10.2000 - P.St. 1571 -, juris, Rn. 15 und Beschluss vom 12.03.2002 - P.St. 1438 - juris, Rn. 34 -.
  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche

    Dies folgt daraus, dass § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen zum Prüfungsgegenstand des Staatsgerichtshofs bei der Grundrechtsklage bestimmt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482 f.), hier also den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318

    hessisches Asylrecht - Art. 31, 142 GG

    Diese Verfassungsbestimmung ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vg. StGH, Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

    2001, 871 [872] = juris, Rn. 10; Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, …
  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen fehlendem Vorbringen neuer, veränderter

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998-P.St. 1328-, NVwZ-RR 1999, 482).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV liegt vor, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).

  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998-P.St 1328-, NVwZ-RR 1999, 482).

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998-P.St 1328-, NVwZ-RR 1999, 482).

  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571

    Rechtsweggarantie

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).

    Eröffnet das einfachgesetzliche Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so verletzt eine Anwendung der jeweiligen Verfahrensnormen durch das Gericht, die den Zugang zu den Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert, die Rechtsweggarantie (vgl. StGH, Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    1993, S. 143; Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).
  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels- trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).
  • StGH Hessen, 11.09.2002 - P.St. 1511

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    NVwZ-RR 1999, 482; Beschluss vom 16.01.2001 -P.St 1537-, StAnz.2001, S. 871).
  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1434

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Prüfungsgegenstand; Ehe; Familie; Ausweisung;

  • StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Grundrechtsverletzung bei Anwendung

  • StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1340

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Darlegung; Darlegungsanforderungen

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