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StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
Fristbeginn; Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331
Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413
Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Erhebung des zeitlich nicht eingegrenzten und eingrenzbaren Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung ist nichtmöglich, da dies geeignet wäre, die gesetzliche Fristbestimmung wirkungslos zu machen (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -). - StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412
Willkürverbot; Rechtsweggarantie
Auszug aus StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413
Im übrigen hat der Antragsteller die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ebenso wenig wie im Verfahren P.St. 1412 dargetan. - StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage
Auszug aus StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413
Schriftliche Bekanntgabe bedeutet, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (StGH, Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1428 -).
- StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; …
Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte. - StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359
Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung; …
Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte. - StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1466
Grundrechtsklagefrist; Fristbeginn
Schriftliche Bekanntmachung bedeutet, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (StGH, Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413, 1422 -).