Rechtsprechung
StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Gehörsrecht; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsverletzung; Rechtliches Gehör; Rechtsentscheid; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; Vorlagepflicht; Willkür; Willkürverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass die Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildern, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihnen benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).Soweit die Antragsteller die Verletzung rechtlichen Gehörs rügen, weil das Landgericht sich über die Beweisbedürftigkeit der im Berufungsverfahren bestrittenen Eigennutzungsabsicht der Vermieter mit dem Argument, dass nicht substantiiert bestritten worden sei, hinweggesetzt habe, scheidet die plausible Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus: Das Gebot rechtlichen Gehörs ist ein Prozessgrundrecht der Hessischen Verfassung, das den Beteiligten vor Gericht garantiert, dass ihr Vortrag vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen wird (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 - und Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).
Die Grundrechtsklage gegen eine fachgerichtliche Entscheidung kann aber nur dann Erfolg haben, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung für die angegriffene Entscheidung kausal gewesen ist (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und die Anwendung einfachen Rechts eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist oder der Inhalt einer Norm in schwerwiegender Weise missdeutet wird, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 87, 273 (279); 89, 1 (14); 96, 189 (203)). - StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts durch ein Gericht überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vergleiche zuletzt Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -).
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Soweit die Antragsteller die Verletzung rechtlichen Gehörs rügen, weil das Landgericht sich über die Beweisbedürftigkeit der im Berufungsverfahren bestrittenen Eigennutzungsabsicht der Vermieter mit dem Argument, dass nicht substantiiert bestritten worden sei, hinweggesetzt habe, scheidet die plausible Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus: Das Gebot rechtlichen Gehörs ist ein Prozessgrundrecht der Hessischen Verfassung, das den Beteiligten vor Gericht garantiert, dass ihr Vortrag vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen wird (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 - und Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und die Anwendung einfachen Rechts eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist oder der Inhalt einer Norm in schwerwiegender Weise missdeutet wird, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 87, 273 (279); 89, 1 (14); 96, 189 (203)). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und die Anwendung einfachen Rechts eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist oder der Inhalt einer Norm in schwerwiegender Weise missdeutet wird, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 87, 273 (279); 89, 1 (14); 96, 189 (203)).
- StGH Hessen, 09.02.2000 - P.St. 1457
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Darlegungserfordernis
1999, S. 3410 [3413]; Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 - Beschluss vom 08.12.1999 - P.St. 1436 -).Die Anwendung eines Gesetzes durch ein Gericht überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 08.12.1999 - P.St. 1436 -).
- StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Prüfungsmaßstab; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -).