Rechtsprechung
   StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8025
StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302 (https://dejure.org/2000,8025)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05.04.2000 - P.St. 1302 (https://dejure.org/2000,8025)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05. April 2000 - P.St. 1302 (https://dejure.org/2000,8025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 437
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302
    Im selben Umfang hat der Staatsgerichtshof die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht durch Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten der Hessischen Verfassung zu überprüfen, es sei denn, ein Bundesgericht hat die Entscheidung des hessischen Fachgerichts bestätigt oder die Sache an das hessische Gericht unter Bindung an seine Maßstäbe zur Entscheidung zurückverwiesen (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1089 f.]).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, garantiert die Gewährleistung rechtlichen Gehörs den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]).

    Da die Grundrechtsklage aus diesem Grund Erfolg hat, bedarf es hinsichtlich des als verletzt gerügten Willkürverbots der Hessischen Verfassung keiner Entscheidung des Staatsgerichtshofs mehr (vgl. StGH Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1091]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302
    Die von der Garantie rechtlichen Gehörs umfasste Befugnis eines Verfahrensbeteiligten, sich zur Rechtslage zu äußern, begründet allerdings für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 [144 ff.]).

    Lediglich in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 86, 133 [144]).

  • StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV-) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei einer Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 19.07.1999 -P.St.1409-, ZMR 1999, 682 und vom 16.01.2001 - P.St 1358 - Urteil vom 05.04.2000-P.St 1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Die von der Garantie rechtlichen Gehörs umfasste Befugnis eines Verfahrensbeteiligten, sich zur Rechtslage zu äußern, begründet allerdings für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, a.a.0.).

    Nur in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    1988, S. 1873; Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, …
  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1539

    Unbegründete Grundrechtsklage - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Das durch Art. 3 HV i.V.m. dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf rechtliches Gehör ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren: Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (StGH, Urteil vom 05.04.20000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 ).

    Die Befugnis eines Verfahrensbeteiligten, sich auch zur Rechtslage zu äußern, begründet für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (StGH, Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 ).

    Lediglich in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (StGH, Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, StAnz. 2000, S. 1840 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1358

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Das durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrundezulegen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999-P.St.1409-, ZMR 1999, 682 ; Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Die von der Garantie rechtlichen Gehörs umfasste Befugnis eines Verfahrensbeteiligten, sich zur Rechtslage zu äußern, begründet allerdings für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauflassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000-P.St. 1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Lediglich in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).

  • StGH Hessen, 26.09.2001 - P.St. 1543

    Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB

    Lediglich in dem Ausnahmefall, in dem das Fachgericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis geboten (zu allem StGH, Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 StAnz. 2000, S. 1840 ).
  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, garantiert die Gewährleistung rechtlichen Gehörs den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, WuM 2000, S. 233).
  • StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Prüfungsgegenstand; rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 [1843] = WuM 2000, S. 233, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [144]).
  • StGH Hessen, 13.12.2005 - P.St. 1999

    Abhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Bezeichnung des Grundrechts;

    Ferner garantiert es den Verfahrensbeteiligten das Recht, zur Rechtslage Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 [1843] = WuM 2000, S. 233, jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598

    Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen

    In dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, ist aber verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein Hinweis des Gerichts geboten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, WuM 2000, S. 233; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    - StGH, Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten

  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des

  • StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741

    Mangels Substantiierung offensichtlich unbegründete Grundrechtsklage - kein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht