Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09   

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https://dejure.org/2010,24627
VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09 (https://dejure.org/2010,24627)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09 (https://dejure.org/2010,24627)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. September 2010 - PL 11 K 4215/09 (https://dejure.org/2010,24627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop, Notebook)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines mobilen Computers (Laptop, Notebook) mit Anschlussmöglichkeit an das Intranet für den Personalrat bei notwendiger Reisetätigkeit und fehlendem Zugriff über einen stationären Computer

  • hensche.de

    Personalrat, Personalrat: Sachmittel

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Notebook für den dienstlich reisenden Personalrat

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Erforderlichkeit verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - Juris zu der vergleichbaren Vorschrift des § 40 Abs. 2 BetrVG).
  • LAG Köln, 17.10.1997 - 11 TaBV 15/97

    Sachaufwand des Betriebsrats; Laptop; Notebook; mobilerComputer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Die Zurverfügungstellung eines mobilen Computers wird von der Rechtsprechung zwar ohne nähere Darlegung nicht für erforderlich gehalten, wenn grundsätzlich in den einzelnen Betrieben stationäre Computer zur Verfügung stehen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 17.10.1997 - 11 TaBV 15/97 - Juris - zu § 40 Abs. 2 BetrVG).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss vom 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - Juris), aus Effektivitätsgründen dürfe der Betriebsrat die Überlassung eines PCs nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste.
  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Sie ist aber auch in diesem Rahmen an den Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung gebunden (vgl. VGH Baden-Württemberg a.a.O. unter Hinweis auf StGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.02.1975, NJW 1975, 1205, 1207).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Jedoch hat es "in Abgrenzung" zu dieser Rechtsprechung jüngst ausgeführt (vgl. Beschluss vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 - Juris), soweit der Betriebsrat betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wahrnehme, sei in der Regel davon auszugehen, dass das Internet der Erfüllung dieser Aufgaben diene und dem Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs nicht entgegenstehe, dass in der betroffenen Filiale des Arbeitgebers bislang an keinem PC ein Internetanschluss existiere.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - 15 S 2437/00

    Erforderlichkeit eines eigenständigen modernen EDV-Systems zum Zwecke der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Die Erforderlichkeit ist von der Personalvertretung darzulegen (hierzu insgesamt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2001 PB 15 S 2437/00 - Juris).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09
    Die Erforderlichkeit des Geschäftsbedarfs zur sachgerechten Aufgabenerfüllung des Personalrats bestimmt sich unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse nach Inhalt und Umfang der vom Personalrat wahrzunehmenden Aufgaben (vgl. VGH Baden-Württemberg a.a.O. unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 11.03.1998, PersR 1998, 437 f.).
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