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   VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07   

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https://dejure.org/2008,14599
VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07 (https://dejure.org/2008,14599)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07 (https://dejure.org/2008,14599)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2008 - PL 15 S 2634/07 (https://dejure.org/2008,14599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einsicht der Personalvertretung in die Gagenlisten der Solisten und Bühnentechniker eines Theaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der namentlichen Zuordnungsbarkeit der Angaben von vorzulegenden Gagenlisten der Solisten und Bühnentechniker eines Theaters für die Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben nach §§ 67 Abs. 1 S. 1, 68 Abs. 1 Nr. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG); ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3; ; LPVG § 67 Abs. 1 Satz 1; ; LPVG § 68 Abs. 1 Nr. 2; ; LPVG § 68 Abs. 2 Satz 1; ; LPVG § 68 Abs. 2 Satz 2; ; LPVG § 95; ; NV Bühne § 58; ; NV Bühne § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung: Überwachungsaufgabe; Unterrichtungsanspruch; Einsichtsrecht; Gagenlisten; Anonymisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Soweit der Feststellungsantrag darüber hinaus die Art und Weise der begehrten Einsichtnahme bezeichnet, namentlich, dass kein Vertreter des weiteren Beteiligten anwesend sein darf, der ihn überwacht oder mit seiner Überwachung beauftragt ist, beschreibt der Antragsteller lediglich den (weiteren) Inhalt des geltend gemachten Anspruchs nach Maßgabe seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998 - 6 P 4.97 -, PersR 1998, 461; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, BAGE 121, 139).

    Vielmehr setzt dieser voraus, dass die Personalvertretung mindestens eine Aufgabe wahrzunehmen hat, deren Erfüllung es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985 - 6 P 9.84 -, DVBl 1985, 748, und vom 22.04.1998, a.a.O).

    Nicht der Überwachung unterliegen dagegen die individuell und ohne tarifliche Vorgaben frei vereinbarten Gehaltsbestandteile, d.h. die monatliche Gage als solche, soweit sie die Mindestgage übersteigt, sowie die besondere Vergütung nach § 58 Abs. 2 (Spielgelder oder Übersinghonorare) bzw. § 67 Abs. 2 NV Bühne, die nicht als Vollzug oder sonstige Durchführung des Tarifvertrags zu verstehen sind (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998, a.a.O).

    Denn diese Anpassung bezieht sich nicht lediglich auf die Mindestgage nach § 58 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 67 Abs. 1 Satz 2 NV Bühne, sondern auf die zu vereinbarende monatliche Gage insgesamt, die gemäß § 58 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 67 Abs. 1 Unterabsatz 3 NV Bühne als Gegenleistung für die vertraglich regelmäßig zu erbringenden Leistungen gezahlt wird (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998, a.a.O).

    Mit Rücksicht darauf ist der Personalvertretung eine Prüfung und Würdigung der künstlerischen Befähigung der Bühnenmitglieder, auf die es bei der Vereinbarung der Gagen entscheidend ankommt, verwehrt (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998, a.a.O).

    Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine den in § 67 Abs. 1 Satz 1 LPVG genannten Prinzipien widersprechende Behandlung ergeben sollten, hat der Antragsteller Anlass, dem nachzugehen und vom Dienststellenleiter weitere Informationen, insbesondere etwa die Namen von Empfängern bestimmter Gagen, zu fordern (so auch BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 15.92

    Personalvertretung - Unterrichtungsanspruch - Leistungszulagen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Denn die Personalvertretung ist kein mit allgemeinen Aufsichtsbefugnissen ausgestattetes Kontrollorgan, das der Rechts- und Fachaufsicht nebengeordnet wäre (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993, a.a.O.).

    Sein Umfang richtet sich nämlich allein nach der wahrzunehmenden Aufgabe und wird durch das "hierfür Erforderliche" begrenzt (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993, a.a.O.).

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.12.1993 - 6 P 15.92 - (PersR 1994.78) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    Dem steht nicht entgegen, dass die Einsichtnahme in die Bruttolohn-, Gehalts- und Gagenlisten grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass zuvor die Besorgnis einer Rechtsverletzung oder ein anderer konkreter Anlass dargelegt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985, a.a.O., vom 22.12.1993, a.a.O., und vom 22.04 1998, a.a.O.).

    Hier ist der kollektiv-rechtliche Schutz der Beschäftigten gefordert, weil in diesen Fällen einerseits auch dem individuellen Rechtsschutz Grenzen gesetzt sind und andererseits die Personalvertretung noch am ehesten in der Lage ist, dienststelleninterne Unstimmigkeiten vergleichend zu erkennen (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985, a.a.O., vom 22.12.1993, a.a.O., und vom 22.04 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Vielmehr setzt dieser voraus, dass die Personalvertretung mindestens eine Aufgabe wahrzunehmen hat, deren Erfüllung es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985 - 6 P 9.84 -, DVBl 1985, 748, und vom 22.04.1998, a.a.O).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Einsichtnahme in die Bruttolohn-, Gehalts- und Gagenlisten grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass zuvor die Besorgnis einer Rechtsverletzung oder ein anderer konkreter Anlass dargelegt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985, a.a.O., vom 22.12.1993, a.a.O., und vom 22.04 1998, a.a.O.).

    Hier ist der kollektiv-rechtliche Schutz der Beschäftigten gefordert, weil in diesen Fällen einerseits auch dem individuellen Rechtsschutz Grenzen gesetzt sind und andererseits die Personalvertretung noch am ehesten in der Lage ist, dienststelleninterne Unstimmigkeiten vergleichend zu erkennen (BVerwG, Beschlüsse vom 27.02.1985, a.a.O., vom 22.12.1993, a.a.O., und vom 22.04 1998, a.a.O.).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Soweit der Feststellungsantrag darüber hinaus die Art und Weise der begehrten Einsichtnahme bezeichnet, namentlich, dass kein Vertreter des weiteren Beteiligten anwesend sein darf, der ihn überwacht oder mit seiner Überwachung beauftragt ist, beschreibt der Antragsteller lediglich den (weiteren) Inhalt des geltend gemachten Anspruchs nach Maßgabe seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1998 - 6 P 4.97 -, PersR 1998, 461; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, BAGE 121, 139).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 34.92

    Postleistungszulagen - Überwachung der Gewährung - Personalrat - Einsichtnahme in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Aufgaben handeln, wie sie in den §§ 67 und 68 LPVG genannt werden, als auch um Aufgaben in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - 6 P 34.92 -, PersR 1994, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2711/92

    Erstattung der Kosten von Unterkunft, Verpflegung und Lehrgangsgebühren bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Aufgaben handeln, wie sie in den §§ 67 und 68 LPVG genannt werden, als auch um Aufgaben in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - 6 P 34.92 -, PersR 1994, 323).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07
    Insoweit ist ihm ein Freiraum eingeräumt, der dem Schutz der durch Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten Kunstfreiheit unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 18.03.1981 - 6 P 27.79 -, a.a.O. S. 59 f. m. w. N.).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus der von der Rechtsbeschwerde angezogenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (vgl. VGH Baden-Württemberg 25. November 2008 - PL 15 S 2634/07 -) zum Einsichtsrecht eines Personalrats in Vergütungslisten der an einem Theater tätigen Personen.
  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 P 5.09

    Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für

    - VGH Baden-Württemberg - 25.11.2008 - AZ: VGH PL 15 S 2634/07.
  • LAG Niedersachsen, 18.04.2012 - 16 TaBV 39/11

    Bruttogehaltslisten; Bruttolohnlisten; Einblicksrecht; Einsichtnahmegewährung

    cc) Dem steht der vom Arbeitgeber angezogene Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07 nicht entgegen.
  • VG Hannover, 09.03.2010 - 17 A 2486/09

    Benehmen; Beteiligung; Maßnahme; Personalvertretung; Projektvertrag; Sanierung;

    Der Informationsanspruch setzt vielmehr voraus, dass die Personalvertretung nach dem NPersVG eine Aufgabe wahrzunehmen hat (vgl. VGH Ba-Wü, B. v. 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07 -).
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