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   FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11   

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https://dejure.org/2011,39218
FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11 (https://dejure.org/2011,39218)
FG München, Entscheidung vom 20.04.2011 - 13 V 446/11 (https://dejure.org/2011,39218)
FG München, Entscheidung vom 20. April 2011 - 13 V 446/11 (https://dejure.org/2011,39218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Objektive Beweislast für das Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung trägt die Finanzbehörde

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungslast für das Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung trägt die Finanzbehörde und ist zugleich Vorfrage der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung; Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten ...

  • Betriebs-Berater

    Hinterziehungszinsen und Feststellung des subjektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz)

    Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nacherklärung von vergessenen Einnahmen rechtfertigt nicht in jedem Fall die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Hinterziehungszinsen trotz Nacherklärung vergessener Einnahmen

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2472
  • PStR 2011, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.12.1986 - I B 49/86

    Ernstliche Zweifel an den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Die Feststellung der Straftat ist strafrechtliche Vorfrage der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhof - BFH - vom 5. März 1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1986 I B 49/86, BStBl II 1988, 213).

    Dabei genügt es, wenn der Steuerpflichtige in einer seiner Gedankenwelt entsprechenden allgemeinen Bewertung das Unrechtmäßige seiner Tat erkennen musste oder hätte erkennen können (BFH-Beschluss in BStBl II 1988, 213).

    Die Feststellungslast für das Vorliegen auch des subjektiven Tatbestands in Form des beschriebenen bedingten Vorsatzes trägt das FA, da es Hinterziehungszinsen festsetzen will (BFH-Beschlüsse in BStBl II 1979, 570 und in BStBl II 1988, 213).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Die Feststellung der Straftat ist strafrechtliche Vorfrage der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhof - BFH - vom 5. März 1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1986 I B 49/86, BStBl II 1988, 213).

    Die Feststellungslast für das Vorliegen auch des subjektiven Tatbestands in Form des beschriebenen bedingten Vorsatzes trägt das FA, da es Hinterziehungszinsen festsetzen will (BFH-Beschlüsse in BStBl II 1979, 570 und in BStBl II 1988, 213).

  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09

    Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Solche Zweifel bestehen dann, wenn bei summarischer Überprüfung des Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2009 VIII B 64/09, BStBl II 2010, 8; vom 14. Juli 2008 VIII B 176/07, BStBl II 2009, 117).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 2 K 127/05

    Kein bedingter Vorsatz des Steuerpflichtigen bei Erfüllung der steuerlichen

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Wenn also der ASt mangels eigener Sachkunde ohne weitere Prüfung die Steuererklärungen unterzeichnet hat und damit dem ihm als sachkundig und zuverlässig bekannten Steuerberater vertraut, ist dies ein Umstand der gegen die Annahme eines bedingten Vorsatz spricht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2008, 2 K 127/05, PStR 2009, 30).
  • BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06

    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Zwar rechtfertigt nicht jede Berufung auf die Einschaltungen eines Steuerberaters Zweifel am Vorsatz (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868).
  • BFH, 14.07.2008 - VIII B 176/07

    Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO - Verhältnis von

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Solche Zweifel bestehen dann, wenn bei summarischer Überprüfung des Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2009 VIII B 64/09, BStBl II 2010, 8; vom 14. Juli 2008 VIII B 176/07, BStBl II 2009, 117).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783; BGH-Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866).
  • BFH, 30.07.2009 - V B 27/08

    Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783; BGH-Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11
    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783; BGH-Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre muss der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und dass er darauf schädigend einwirkt ("Steueranspruchstheorie"; vgl. BGH NJW 2003, 907 [910] = NStZ 2003, 550; OLG Köln - 2. Strafsenat - NJW 2004, 3504 [3505]; FG München PStR 2011, 245 Tz. 14 (bei Juris); Rolletschke, in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 234 m. w. Nachw.) Geht der Steuerpflichtige davon aus, dass ein Steueranspruch nicht existiert, befindet er sich somit nicht im Verbots-, sondern im Tatbestandsirrtum (OLG Köln a.a.O. m. w. Nachw.).
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