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   BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94   

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https://dejure.org/1996,2836
BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94 (https://dejure.org/1996,2836)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94 (https://dejure.org/1996,2836)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 (https://dejure.org/1996,2836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des Bundesangestelltentarifs (VergGr. VI BAT) auf Grundlage des Arbeitsvertrages - Auswirkungen der Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VII des Bundesangestelltentarifs (VerGr. VII BAT) auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1997, 179
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Mithin können dem Arbeitnehmer grundsätzlich alle Tätigkeiten zugewiesen werden, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Dabei kann der Arbeitgeber auch einen Wechsel in der Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers herbeiführen (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu I 3 der Gründe, m.w.N.).

    Solcher besonderen Umstände bedarf es vor allem im öffentlichen Dienst, wo von dem Arbeitnehmer erwartet wird, daß er grundsätzlich jede Tätigkeit übernimmt, die den Qualifizierungsmerkmalen der vereinbarten Vergütungsgruppe entspricht (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 -, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 06.07.1994 - 5 Sa 23/94

    Senatsanordnung; Direktionsrecht; Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 1994 - 5 Sa 23/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitnehmer nicht zu anderen Arbeitsleistungen herangezogen werden soll (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Nur wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages der einseitigen Änderung durch den Arbeitgeber unterliegen mit der Folge, daß das bisherige Gleichgewicht des Vertrages, also der Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört wird, wird die Grenze des gesetzlichen Schutzes gegen Änderungskündigungen überschritten (BAG Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Zwar kann sich die nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Laufe der Zeit auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisieren; dies ist grundsätzlich auch im öffentlichen Dienst möglich (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Eine so weitreichende Störung hat der Senat sogar beim Widerruf einer Leistungszulage verneint, die zwischen 25 % und 30 % der monatlichen Gesamtvergütung ausmachte; er hat die Änderung nur der Prüfung unterworfen, ob sie noch die Grenzen billigen Ermessens im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAGE 55, 275, 281 [BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/85] = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Nur wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages der einseitigen Änderung durch den Arbeitgeber unterliegen mit der Folge, daß das bisherige Gleichgewicht des Vertrages, also der Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört wird, wird die Grenze des gesetzlichen Schutzes gegen Änderungskündigungen überschritten (BAG Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Mithin können dem Arbeitnehmer grundsätzlich alle Tätigkeiten zugewiesen werden, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitnehmer nicht zu anderen Arbeitsleistungen herangezogen werden soll (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. BAG 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; ErfK/Preis 6. Aufl. § 611 BGB Rn. 809).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. BAG 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe mwN).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer künftig nicht mehr in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23, zu III 2 der Gründe; 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 6 Sa 492/09

    Abberufung eines Beauftragten für Abfall- und Gewässerschutz durch Arbeitgeberin

    Auf der Grundlage dieses Weisungsrechts bestimmt der Arbeitgeber Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung; dabei kann er dem Arbeitnehmer auch einen Wechsel in der Art der Beschäftigung auferlegen, ein Vorgang, der als "Versetzung" nicht immer richtig gekennzeichnet wird oder er kann auch den Arbeitsbereich verkleinern (vgl. BAG vom 27.03.1980 - AP-Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179; ErfK-Preis, 9. Aufl. 2009 § 611 BGB Rn. 275/277.).

    Nur wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages der einseitigen Änderung durch den Arbeitgeber unterliegen mit der Folge, dass das bisherige Gleichgewicht des Vertrages, also das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört wird, wird die Grenze des gesetzlichen Schutzes gegen Änderungskündigungen überschritten (vgl. BAG vom 24.04.1996 a. a. O. m. w. N.).

    Damit wird zusätzlich deutlich, dass die Beklagte im Rahmen ihres Direktionsrechts und im Lichte der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.04.1996 (a. a. O.) im Rahmen des Arbeitsvertrages Aufgaben zuweisen konnte, die keine wesentliche Änderung des Arbeitsvertrages beinhalten und damit auch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht in Frage gestellt haben.

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Das Weisungs- oder Direktionsrecht berechtigt den Arbeitgeber aber nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen, und zwar auch dann nicht, wenn er die der bisherigen Tätigkeit entsprechende höhere Vergütung weiter zahlt (st. Rspr. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 455/96 - ZTR 1998, 187; 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179; 4. November 1982 - 2 AZR 277/81 - 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 8. Oktober 1962 - 2 AZR 550/61 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18; 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 42 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 13).
  • LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17

    Betriebliche Übung - Samstagsarbeit - Thüringer Ladenöffnungsgesetz

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; 24.4. 1996 - 5 AZR 1032/94).
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    In diesem Zusammenhang ist der Prüfungsansatz, ob bei der Vereinbarung des Leistungsbestimmungsrechts kündigungsschutzgesetzliche Mindeststandards eingehalten sind oder der gesetzliche (Änderungs-)Kündigungsschutz umgegangen wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 1032/94, PersR 1997, 179, Urteil vom 21.04.1993, 7 AZR 97/92, AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 07.10.1982, 2 AZR 455/80, AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung), unzureichend, denn die Frage der Zulässigkeit vereinbarter Bestimmungsrechte ist für jedes Arbeitsverhältnis gleich zu beantworten und darf nicht von der Anwendbarkeit des KSchG abhängen.
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98

    Begriff des Unternehmens

    a) aa) Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrags, also eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag hin zu einem vom Arbeitgeber einseitig nicht mehr veränderbaren Vertragsinhalt, ist auch im öffentlichen Dienst möglich (BAG, 24.4.1996, 5 AZR 1032/94, PersR 1997, S. 179 ).
  • LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 5 Sa 870/00

    Rückgruppierung im Einzelhandel, Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes

    Ein Eingriff, der sich auf 25 bis 30 % der monatlichen Gesamtvergütung beschränkt, ist dabei noch nicht geeignet, das synallagmatische Verhältnis unzulässig zu stören (BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94 - n. v.; BAG, Urteil vom 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 - BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge Lufthansa).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 65/09

    Keine Konkretisierung des Arbeitsvertrages auf eine bestimmte Tätigkeit durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2022 - 7 Sa 195/21

    Rechtmäßigkeit Direktionsrecht - Weisung zur Ausbildung von Anwärtern

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 561/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 560/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 448/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 133/11

    Fahrtkostenerstattung und Mehrstundenvergütung nach dem Tarifvertrag für

  • LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 20/14

    Nachtschichtzulage - Abschaffung der Dauernachtschicht

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 446/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14

    Nachtschichtzulage - Abschaffung der Dauernachtschicht

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 445/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 447/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • LAG Köln, 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97

    Klage einer Arbeitnehmerin (schwerbehinderte Kassiererin) auf Beschäftigung in

  • LAG Hamm, 26.11.2001 - 19 Sa 149/01

    Rechtswirksamkeit einer tarifvertraglichen Anpassungsklausel; Veränderung der

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