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   BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90   

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BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90 (https://dejure.org/1991,5704)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 6 PB 6.90 (https://dejure.org/1991,5704)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 6 PB 6.90 (https://dejure.org/1991,5704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Regelungen zur Ordnung der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten - Umfang des Mitbestimmungstatbestandes eines Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1991, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90
    In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen.

    Das ist dann der Fall, wenn die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalles in erster Linie die Voraussetzungen für die Erfüllung der konkreten dienstlichen Aufgaben der einzelnen Beschäftigten sicherstellen soll (Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90
    In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen.
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90
    In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen.
  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90
    In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Verpflichtungsantrag; Verlangen einer

    Denn mit den Nachweisanforderungen verfolgt der Dienststellenleiter vorrangig das Ziel, die ordnungsgemäße Erfüllung des Amtsauftrags sicherzustellen (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 6.90 -, juris Rn. 5 f. zur Krankenüberwachung; anders aber wohl im Beschluss vom 5. November 2010 - BVerwG 6 P 18.09 -, juris Rn. 22 zur Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung als innerdienstliche Maßnahme; offen gelassen im Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 - S. 6 des EA).
  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 1248/01

    Mitbestimmung bei Durchführung verdachtsunabhängiger verdeckter Tests

    Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln oder sicherstellen sollen, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen zur Gestaltung des Dienstablaufs, d.h. Regelungen, die die Erfüllung nach außen gerichteter Aufgaben der Dienststelle betreffen bzw. Arbeitspflichten der Mitarbeiter berühren, unterliegen nicht der Mitbestimmung nach § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226 = juris; BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1991 - 6 PB 6/90 - PersR 1991, 138; Klimaschewski, a.a.O., Rdnrn. 220 und 223 zu § 74 HPVG).

    Mangels des Vorliegens eines der geltend gemachten Mitbestimmungstatbestände kann unentschieden bleiben, ob die Durchführung verdachtsunabhängiger verdeckter Tests bei der TÜH schon deshalb der Mitbestimmung des Antragstellers entzogen ist, weil die Durchführung der Tests die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle gegenüber der Allgemeinheit betrifft (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Juli 2002 - PL 15 S 2777/01 - juris; BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99

    Mitbestimmung bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993, PersR 1993, 491).
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Anordnungen, die die Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Beschäftigten regeln oder sicherstellen sollen, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen zur Gestaltung des Dienstablaufs, Regelungen, die die Erfüllung nach außen gerichteter Aufgaben der Dienststelle betreffen bzw. Arbeitspflichten der Mitarbeiter berühren, unterliegen hingegen nicht der Mitbestimmung nach § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1991 - 6 PB 6/90 - PersR 1991, 138; Hess. VGH, Beschluss vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2009 - PL 15 S 1/07

    Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulverwaltung nicht

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990 - 6 P 3.87 -, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491).
  • VGH Hessen, 18.02.2010 - 22 A 2457/08

    Mitbestimmung bei Zielvereinbarung mit Schulleitung

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990 - 6 P 3.87 -, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491).
  • VG Bremen, 26.01.2015 - 7 K 279/14

    Feststellung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Anordnung der Vorlage

    Bei tatsächlich bestehenden häufigen kurzfristigen Erkrankungen kann der Arbeitgeber weitere Ursachenermittlung betreiben und ggf. für ein verändertes bzw. verbessertes Arbeitsumfeld des Betroffenen sorgen, welches Krankheitszeiten reduziert und zur effektiven Erfüllung der dienstlichen Aufgaben des Betroffenen führt (vgl. zu diesem - mitbestimmungsfreien - Handlungsansatz der Dienststellenleitung: BVerwG, Beschl. v. 06.02.1991 - 6 PB 6/90 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 5029/98

    Ausgestaltung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Gebrauchsanweisung für die

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491, 494, vom 6. Februar 1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138 und vom 1. März 1983 - 6 P 25.80 -, BVerwGE 67, 61 zu § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG, sowie Beschluss vom 19. Juni 1990 - 6 P 3.87 -, ZfPR 1990, 142, 143, zum entsprechenden § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPVG Rh-Pf.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - PL 15 S 623/02

    Keine Mitbestimmung bei Einführung einheitlicher Hausschrift

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990, PersR 1990, 259 = PersV 1990, 534; und vom 06.02.1991, PersR 1991, 138, 139, sowie vom 07.07.1993, PersR 1993, 491).
  • VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01

    Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Gesundheitsgesprächen ; Mitbestimmungsrecht

    Den vom BVerwG in seinem Beschluss 6.2.1991 (6 PB 6.90 - PersR 1991, 138, 139) im Hinblick auf den vorausgegangenen Beschluss des HessVGH (28.3.1990 - BPV TK 3254/89) gezogenen Grenzen für die mitbestimmungsmäßige Beeinflussung von Krankengesprächen tragen die im Antrag ausdrücklich enthaltenen Einschränkungen bereits Rechnung.
  • VG Hamburg, 17.12.2021 - 25 FL 115/21

    Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei formalisierten Krankengesprächen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 879/92

    Zur Mitbestimmung bei dienstlichen Weisungen an die personalverwaltenden Stellen

  • VG Potsdam, 17.12.1997 - 11 K 4471/96

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Zusammenhang mit der Einführung einer

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