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   BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92   

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https://dejure.org/1993,19011
BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92 (https://dejure.org/1993,19011)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1993 - 6 PB 11.92 (https://dejure.org/1993,19011)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1993 - 6 PB 11.92 (https://dejure.org/1993,19011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Abschließende Regelung in einem Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1993, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
    Soweit die Beschwerde vorbringt, daß sich der Verwaltungsgerichtshof zur Stützung seiner Rechtsauffassung zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 berufe, da "eine derartige These" des Bundesverwaltungsgerichts aus dieser Entscheidung nicht zu entnehmen sei und in ihr davon "nicht die Rede" sei, kann sie damit nicht durchdringen.

    Ob die genannten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zu tragenden Gründen der in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - a.a.O. und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 = PersV 1992, 389 = PersR 1992, 247 in Widerspruch stehen, kann im übrigen dahinstehen, da der Senat die in der Streitsache erheblichen Rechtsfragen inzwischen in einem Parallelverfahren durch Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR 1992, 451 umfassend geklärt hat und der angefochtene - auf mehrere Gründe gestützte - Beschluß jedenfalls nicht entscheidungserheblich davon abweicht.

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
    Für die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Divergenz ist aber die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebend, auch wenn diese erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - PersV 1991, 22).
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
    Ob die genannten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zu tragenden Gründen der in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - a.a.O. und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 = PersV 1992, 389 = PersR 1992, 247 in Widerspruch stehen, kann im übrigen dahinstehen, da der Senat die in der Streitsache erheblichen Rechtsfragen inzwischen in einem Parallelverfahren durch Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR 1992, 451 umfassend geklärt hat und der angefochtene - auf mehrere Gründe gestützte - Beschluß jedenfalls nicht entscheidungserheblich davon abweicht.
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
    Ob die genannten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zu tragenden Gründen der in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - a.a.O. und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 = PersV 1992, 389 = PersR 1992, 247 in Widerspruch stehen, kann im übrigen dahinstehen, da der Senat die in der Streitsache erheblichen Rechtsfragen inzwischen in einem Parallelverfahren durch Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR 1992, 451 umfassend geklärt hat und der angefochtene - auf mehrere Gründe gestützte - Beschluß jedenfalls nicht entscheidungserheblich davon abweicht.
  • BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - ) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist.
  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

    Auch hier kommt der Grundsatz zum Tragen, dass sich die Divergenzrüge nicht auf frühere, inzwischen aufgegebene, sondern nur auf aktuelle Rechtsprechung stützen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 11.92 - PersR 1993, 357; BAG, Beschluss vom 8. August 2000 - 9 AZN 520/00 - AP Nr. 40 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
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