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   BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95   

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BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95 (https://dejure.org/1997,978)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 6 P 9.95 (https://dejure.org/1997,978)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 6 P 9.95 (https://dejure.org/1997,978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit an Angestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte - Höherbewertete Tätigkeit - Vorübergehende Übertragung - Vertretungsweise Übertragung - Mitbestimmung des Personalrats - Vertretungsregelungen - Geschäftsverteilungsplan - Vertretungsplan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 247
  • DVBl 1998, 636
  • DÖV 1998, 563
  • NZA-RR 1999, 164
  • PersR 1998, 155
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung einer höher oder

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
    Zur Begründung hat das Beschwerdegericht auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - verwiesen.

    Mit Beschluß vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - hat der Senat entschieden, daß er nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege; er schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - ( PersR 1991, 474 ff.) an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig seien.

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
    Mit Beschluß vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - hat der Senat entschieden, daß er nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege; er schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - ( PersR 1991, 474 ff.) an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig seien.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
    Auch nach Erledigung des Anlasses für den konkreten Beteiligungsstreit durfte der Antragsteller im Beschwerdeverfahren seinen Antrag noch auf eine Feststellung zu den hinter dem anlaßgebenden Streitfall stehenden konkreten Rechtsfragen umstellen (stRspr, vgl. Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - PersR 1993, 450 f. = PersV 1994, 126 = ZTR 1993, 525, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
    Darin habe dieser sich nach Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes durch das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 8.75 - BVerwGE 54, 91-) der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Sinn und Zweck der Regelung in § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NW liegen darin, durch den Personalrat sowohl die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers als auch die der anderen Beschäftigten der Dienststelle zur Geltung zu bringen, um auch bei derartigen Maßnahmen eine Behandlung aller Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit zu gewährleisten (BVerwG 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = ZTR 1998, 137).
  • BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende

    Die im Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 38; siehe bereits zuvor Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104) im Hinblick auf § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG getroffene Feststellung, wonach die vorübergehende Übertragung einschließlich der vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (abgesehen vom Fall ihrer Vorwegnahme im Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan) der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen.

    Bezeichnenderweise hat der Senat in diesem Beschluss gerade den Wortlautunterschied zum Personalvertretungsrecht des Landes Berlin mit zur Begründung herangezogen (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 251 bzw. S. 39 - dort wird § 76 Abs. 1 Nr. 2 BlnPersVG genannt, gemeint ist aber offensichtlich § 87 Nr. 2 BlnPersVG, der für den Bereich der Arbeitnehmer die Parallelnorm zu § 88 Nr. 7 BlnPersVG darstellt).

    Ferner hat der Senat damals hervorgehoben, dass beim Erlass des BPersVG im Zustimmungsverfahren des Bundesrates ein Änderungsvorschlag des Freistaats Bayern erfolglos blieb, den Anwendungsbereich der Parallelvorschrift des § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG durch Aufnahme der Wendung "nicht nur vorübergehende" einzuschränken (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 251 f. bzw. S. 40; BRDrucks 50/10/74 S. 3) - also exakt derjenigen Wendung, die in § 88 Nr. 7 BlnPersVG Eingang gefunden hat.

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - im Rahmen der Auslegung von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausgeführt, die vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten könne die Rechtsstellung der betroffenen Dienstkraft nachhaltig beeinflussen und die Interessen der anderen Dienstkräfte in gewichtiger Weise berühren; konkret hat der Senat hierbei unter anderem auf die mögliche aufstiegsbegünstigende Wirkung vorübergehender Tätigkeitsübertragungen hingewiesen (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 253 bzw. S. 41), auf die sich im vorliegenden Verfahren auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. September 2010 gestützt hat (BA S. 7 f.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - des Weiteren die Möglichkeit des Entstehens eines Zulagenanspruchs gem. § 24 BAT angesprochen hat (a.a.O.), muss dieser Aspekt in Bezug auf eine Tätigkeitsübertragung zwischen vier und sechs Monaten aus zeitlichen Gründen außer Betracht bleiben (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 BlnBesG i.V.m. § 46 BBesG, wonach eine Zulage für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes erst nach Ablauf von 18 Monaten gewährt werden kann).

    Der angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weicht entgegen der Annahme des Antragstellers nicht von dem Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Dies gilt aber in der Regel nur für Rechtsfragen, die hinter dem anlaßgebenden Vorgang stehen (siehe Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = PersR 1998, 155, vom 14. Juni 1995 BVerwG 6 P 43.93 , vom 20. April 1995 BVerwG 6 P 17.93 und vom 2. Juni 1993 BVerwG 6 P 3.92 a.a.O.; ebenso BAGE 65, 270, 275; 39, 259, 267), die dem konkreten Vorgang zugrunde liegen (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92 ) bzw. die durch den konkreten Anlaß als entscheidungserheblich aufgeworfen werden (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 BVerwG 6 P 19.93 ).
  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    So hat er den mit einem künftigen Vergütungsgruppenaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel ebenso der Mitbestimmung zugeführt wie die vorübergehende - zulagenpflichtige - Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 sowie - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Wer den zusätzlichen Anforderungen einer Aufgabe gewachsen ist, die mit der Zahlung einer Funktionsstufe ausgestattet ist, wird typischerweise in den Kreis derjenigen einbezogen werden, die auch für den Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsebene in Betracht kommen (vgl. zur vorübergehenden Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 41).

    So ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass bereits die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die nicht mit einer Höhergruppierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zulage auslöst, nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Seinen eigentlich beteiligungsrechtlich selbstständigen Gehalt erfährt die Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit in vom Normalfall abweichenden Konstellationen, in denen die Tarifautomatik nicht oder allenfalls verspätet zum Zuge kommt (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 40).

    Die Mitbestimmung bei derartigen Maßnahmen ist geeignet, eine Behandlung aller Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 252 f. bzw. S. 41).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    So ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass bereits die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die nicht mit einer Höhergruppierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zulage auslöst, nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).

    Wer den zusätzlichen Anforderungen einer Aufgabe gewachsen ist, die mit der Zahlung einer Funktionsstufe ausgestattet ist, wird typischerweise in den Kreis derjenigen einbezogen werden, die auch für den Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsebene in Betracht kommen (vgl. zur vorübergehenden Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 253 bzw. S. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 20 A 907/10

    Beteiligungsrecht des Personalrates bei einer Umsetzung auf eine neue Stelle ohne

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2008 6 P 12.07 , Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 = PersR 2008, 453 = PersV 2009, 100 = ZTR 2008, 692, vom 8. Oktober 1997 6 P 9.95 , BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 = DVBl. 1998, 636 = PersR 1998, 155 = ZBR 1998, 236 = ZfPR 1998, 45 = ZTR 1998, 138, und vom 3. Juni 1977 VII P 2.76 , Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2008 6 P 12.07 , a. a. O., und vom 8. Oktober 1997 6 P 9.95 , a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2008 6 P 12.07 , a. a. O., und vom 8. Oktober 1997 6 P 9.95 , a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 97/14

    Mitbestimmung der besonderen Personalvertretung der Staatsanwälte bei der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502/91 -, PersR 1992, 104, und vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 = DVBl. 1998, 636 = PersR 1998, 155 = ZBR 1998, 236 = ZfPR 1998, 45 = ZTR 1998, 138; OVG MV, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 8 L 124/09 -, PersV 2011, 110; BAG, Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) -, BB 1991, 2222 = DB 1992, 898 = PersR 1991, 474 = ZTR 1991, 476, und vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 (B) -, PersV 1992, 527 = ZTR 1992, 344.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 = DVBl. 1998, 636 = PersR 1998, 155 = ZBR 1998, 236 = ZfPR 1998, 45 = ZTR 1998, 138.

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

    Wer den zusätzlichen Anforderungen einer Aufgabe gewachsen ist, die mit der Zahlung einer Funktionsstufe ausgestattet ist, wird typischerweise in den Kreis derjenigen einbezogen werden, die auch für den Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsebene in Betracht kommen (vgl. zur vorübergehenden Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 41).

    So ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass bereits die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die nicht mit einer Höhergruppierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zulage auslöst, nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der

  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 60 PV 16.10

    Mitbestimmung; Beamte; vertretungsweise Übertragung einer höher bewerteten

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88

    Lohnzuschläge - Arbeiten in blindgängerverseuchtem Gelände

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BVerwG, 17.06.1999 - 6 PB 3.99

    Divergenzrüge wegen Abweichung vom Grundsatz der Verbindung einer dauerhaften

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2010 - 8 L 124/09

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Übertragung einer höherwertigen

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08

    Ausreichen einer pauschalen Bezugnahme in einer Beschwerdebegründung auf ein

  • OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Abordnung eines

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

  • VGH Bayern, 30.06.1999 - 18 P 97.1451
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2020 - 12 LB 1/19

    Rechtsschutzbedürfnis für ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21

    Arbeitnehmer; Beschwerde; Dienstordnungsangestellter; Gruppenzuordnung;

  • VG Berlin, 29.04.2008 - 71 A 4.08

    Vorläufige Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom

  • VG Köln, 12.01.2007 - 33 K 3073/06

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Entscheidung über die Übertragung einer höher

  • VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05

    Dienstpostenbewertung; Dienstpostenübertragung ; höherwertige Tätigkeit; Lücke;

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