Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90   

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BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90 (https://dejure.org/1990,3060)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1990 - 6 P 2.90 (https://dejure.org/1990,3060)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 6 P 2.90 (https://dejure.org/1990,3060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretungsrecht - Wahlanfechtung durch Wahlberechtigte - Wahlmüde Gruppe - Sitzverteilung - Wahlverfahren - Zahl der gewählten Personalratsmitglieder

Papierfundstellen

  • DÖV 1991, 257
  • PersV 1990, 536
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68

    Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Der in anderen Gruppen fehlerfrei abgeschlossene Wahlgang, also die Wahl der Vertreter in diesen anderen Gruppen, bleibt davon unberührt; es verbleibt auch bei der Verteilung der Sitze, wie sie dem ursprünglichen Wahlgang in der vom Fehler betroffenen Gruppe richtigerweise zugrunde zu legen war (vgl. BVerwGE 32, 182 f.).

    Das auf alter Grundlage zu erstellende Wahlausschreiben ist um einen entsprechenden Vermerk zu ergänzen (vgl. auch BVerwGE 32, 182, 185).

    Eine Wahlanfechtung, die - wie dargelegt - zur Wiederholungswahl führt, läßt sich auf diese Vorschriften ebensowenig stützen (vgl. zu § 22 BetrVG 1953: BAGE 5, 274, 278), wie umgekehrt eine erfolgreiche Wahlanfechtung kein "Sinken" im Sinne der Vorschrift bedeutet (vgl. BVerwGE 32, 182, 184 f.).

  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 4/57

    Gruppenwahl - Betriebsratsmitglieder - Ersatzmänner - Betriebsrat - Ungerade Zahl

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Eine Wahlanfechtung, die - wie dargelegt - zur Wiederholungswahl führt, läßt sich auf diese Vorschriften ebensowenig stützen (vgl. zu § 22 BetrVG 1953: BAGE 5, 274, 278), wie umgekehrt eine erfolgreiche Wahlanfechtung kein "Sinken" im Sinne der Vorschrift bedeutet (vgl. BVerwGE 32, 182, 184 f.).

    Darunter ist vielmehr nur die n a c h t r ä g l i c h e Verminderung der Zahl der Personalratsmitglieder, zum Beispiel als Folge des Ausscheidens von Mitgliedern aus der Dienststelle, zu verstehen (vgl. zu § 22 BetrVG 1953: BAGE 5, 274, 277).

    Demgegenüber tritt die Frage der Größe des Personalrats zurück (vgl. auch BAGE 5, 274, 278).

  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Dieses hindert jedoch nicht, daß die Anfechtenden ihren Antrag auf die Wahl einer Gruppe beschränken oder daß das Gericht auf einen nicht eingeschränkten Wahlanfechtungsantrag hin die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl auf die Gruppe beschränkt, auf die sich der die Anfechtung rechtfertigende Verstoß nur ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, PersV 1968, 161, 162 sowie BVerwGE 65, 297, 299 f.).

    Nur insoweit ist die Wahl für ungültig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 297 299 f.).

    Der gesonderte Wahlgang der Soldatenvertreter, wenn er frei von Verstößen zustande gekommen ist, kann wegen dieser Gleichstellung selbst bei einer im übrigen voll durchgreifenden Anfechtung der Wahl des Personalrats für sich allein Bestand haben (im Ergebnis ebenso: BVerwGE 65, 297 ).

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70

    Unterbrechung der Stimmauszählung bei einer Wahl zur Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Wieviel Personalratsmitglieder zu wählen sind, bestimmt sich nach den Vorschriften über die Zahl der Mitglieder des Personalrats (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 3.70 -, ZBR 1971, 120, 122; insoweit in BVerwGE 36, 170 nicht abgedruckt).

    Dieser Umstand berührt jedoch grundsätzlich nicht die Zahl der zu verteilenden Sitze (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1970, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Dieses hindert jedoch nicht, daß die Anfechtenden ihren Antrag auf die Wahl einer Gruppe beschränken oder daß das Gericht auf einen nicht eingeschränkten Wahlanfechtungsantrag hin die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl auf die Gruppe beschränkt, auf die sich der die Anfechtung rechtfertigende Verstoß nur ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, PersV 1968, 161, 162 sowie BVerwGE 65, 297, 299 f.).

    Nur insoweit ist die Wahl für ungültig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 297 299 f.).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwGE 25, 120, 121).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Beschränkten sich die Auswirkungen eines Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren auf die unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses, so käme nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die von den Beteiligten zu 1) und 2) in erster Linie beantragte Berichtigung des Wahlergebnisses durch das mit der Wahlanfechtung angerufene Gericht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 -, ZBR 1968, 262, 263, insoweit in BVerwGE 29, 222 nicht abgedruckt; Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 7.68 -, Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 1).
  • BVerwG, 21.07.1975 - VII P 1.74

    Wähler - Verwertung einer eidesstattlichen Versicherung - Zeuge - Geheime Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Letztlich liefe ein solches Vorgehen auf eine Art Wahlwiederholung hinaus, bei der das Wahlgeheimnis völlig aufgehoben wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1975 - BVerwG 7 P 1.74 -, Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.68

    Wahl des Hauptpersonalrats im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Beschränkten sich die Auswirkungen eines Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren auf die unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses, so käme nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die von den Beteiligten zu 1) und 2) in erster Linie beantragte Berichtigung des Wahlergebnisses durch das mit der Wahlanfechtung angerufene Gericht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 -, ZBR 1968, 262, 263, insoweit in BVerwGE 29, 222 nicht abgedruckt; Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 7.68 -, Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 1).
  • BVerwG, 07.07.1961 - VII P 9.60
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
    Jeder wahlberechtigte Bedienstete, gleichgültig, welcher Gruppe er angehört, hat deshalb ein berechtigtes Interesse daran, daß a l l e Mitglieder des Personalrats ordnungsgemäß gewählt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 -, ZBR 1962, 21).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Letztlich liefe ein solches Verfahren auf eine Art Wahlwiederholung hinaus, bei der das Wahlgeheimnis völlig aufgehoben wäre (BVerwGE 49, 75, 76 ff.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 6 P 2.90, juris Rn. 30).

    Auch im Personalvertretungsrecht wird die Anordnung einer Wiederholungswahl nur in bestimmten Wahlbezirken (vgl. BVerwG, ZBR 1967, 271) und bei Gruppenwahlen die Aufhebung der Wahl nur einer Gruppe (vgl. BAGE 125, 232 Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 6 P 2.90, juris Rn. 30 mwN; siehe auch OVG Münster, NJW 1988, 723 f.) für möglich erachtet.

  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Namentlich bleibt es bei Sitzverteilungen, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit im Zeitpunkt der früheren Wahl (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 = Buchholz 238.3 § 25 BPersVG Nr. 1, vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 8 und vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 6 P 7.12

    Listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat.

    Da die Zahl der zu verteilenden Sitze bereits durch § 16 BPersVG festgelegt ist, kann der Verlust des Vertretungsanspruchs nicht zur Verringerung der Sitzzahl, sondern nur dazu führen, dass die nach § 16 BPersVG zu ermittelnden Sitze auf die anderen Gruppen verhältnismäßig verteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 3.70 - juris Rn. 22, insoweit bei BVerwGE 36, 170 und Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 7 nicht abgedruckt, und vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 4).

    Zudem verhindert diese Regelung nicht, dass ein Personalrat - wenn auch mit reduzierter Stärke - überhaupt zustande kommt (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1990 a.a.O. S. 8 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    BVerwG, Beschluss vom 20.6.1990 - 6 P 2.90 -, PersV 1990, 536.
  • VG Aachen, 30.10.2008 - 16 K 1304/08

    Personalratswahl bei der Kreispolizeibehörde Düren für ungültig erklärt

    Dass ein Wähler sich wenigstens auf die Richtigkeit der Angaben auf dem Stimmzettel uneingeschränkt verlassen können muss, ist selbstverständlich und bei jeder Wahl zu beachten, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 6 P 2/90 - PersV 1990, 536 ff.
  • BVerwG, 02.04.1998 - 6 PB 21.97

    Rechtsmittel

    Die Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet als Divergenzentscheidung zunächst den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1990 (BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3).
  • VG Meiningen, 11.11.1998 - 3 P 50020/98

    Gruppenwahl zum örtlichen Personalrat einer Thüringer Universität ;

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