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   BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07   

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https://dejure.org/2008,4121
BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07 (https://dejure.org/2008,4121)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2008 - 6 AZR 505/07 (https://dejure.org/2008,4121)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 (https://dejure.org/2008,4121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Existenz vergütungspflichtiger Pausen i.R.d. Arbeitszeit eines Kraftfahrers des Berliner Senats; Berücksichtigung von Pausen bei der Inanspruchnahmezeit; Unterbrechung der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer als Ruhepause; Unterscheidung zwischen Arbeitsbereitschaft und ...

  • Judicialis

    TV-Kraftfahrer § 1 Abs. 1; ; TV-Kraftfahrer § 2 Abs. 1; ; TV-Kraftfahrer § 2 Abs. 2; ; TV-Kraftfahrer § 3 Abs. 5; ; BMT-G § 14 Abs. 1; ; BMT-G § 14 Abs. 5; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 7 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615
    Arbeitszeit; Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1320 (Ls.)
  • PersV 2009, 27
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Die Arbeitsbereitschaft ist allerdings auch von der Pause zu unterscheiden, in der sich der Arbeitnehmer nicht in wacher Achtsamkeit zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereitzuhalten braucht (BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131, 137 f. mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, AP BAT § 15 Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 4).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer, ohne dass von ihm wache Aufmerksamkeit gefordert wird, für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254, 260 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 3 Sa 1331/06

    Bestimmung der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit eines Kraftfahrers des

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2007 - 3 Sa 1331/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken (Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160, 163 f. mwN).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Der Kläger ist daher nicht auf eine Leistungsklage zu verweisen (vgl. Senat 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07
    Während der Ruhepausen muss der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten (BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - BAGE 107, 78, 89 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Vollarbeit verlangt von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn 14; BAG 17. Juli 2007 - 6 AZR 505/07 - Rn 20; BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - Rn 40).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Diese geringere Arbeitsintensität rechtfertigt die im Ergebnis durch die Faktorisierung abgesenkte Vergütung (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 20; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.) .
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 363/12

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Voraussetzungen der Geltung des gesetzlichen

    Nach der Rechtsprechung unterscheidet sich die Arbeitsbereitschaft, die in Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung geleistet wird (BAG, Urteil vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07, PersV 2009, 27; BAGE 109, 254, 260) von der Vollarbeitsleistung, die von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsbelastung verlangt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12

    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher

    Arbeitsbereitschaft wird in Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung geleistet und unterscheidet sich darin von der sog. Vollarbeit, die von den Beschäftigten ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsbelastung verlangt (BAG, Urteile vom 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 -, und 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 - jeweils juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14

    Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent - öffentlicher Dienst - tarifliche

    Der Arbeitnehmer muss sich dann durchgehend zur Arbeit bereithalten (BAG 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 64 mwN, BAGE 107, 78, 89 mwN; BAG 17.07.2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 18) .
  • LAG München, 18.02.2004 - 10 Sa 371/03

    Tarifliche Zuschläge, Zulagen, Übernachtungsgelder

    Sieht ein Tarifvertrag zusätzliche Leistungen wie hier Zuschläge oder Zulagen für geleistete Arbeiten vor, setzt dies auch die tatsächliche Leistung dieser Arbeiten voraus (vgl. BAG vom 7.2.1996 - AP Nr. 9 zu § 33 a BAT; BAG vom 27.4.2000 - AP Nr. 1 zu § 14 BMT-G II).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21

    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonusmonate - Arbeitszeitkorridor -

    Der qualitative Unterschied zwischen aktiver Arbeit und Bereitschaftsdienst rechtfertigt es lediglich, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 2008 - 6 AZR 505/07 - juris).
  • LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02

    Jahresarbeitszeit, Gutschrift von Zeitzuschlägen

    Sieht ein Tarifvertrag zusätzliche Leistungen wie hier Zulagen oder Zeitgutschriften für geleistete Arbeiten vor, setzt dies auch die tatsächliche Leistung dieser Arbeiten voraus (vgl. BAG vom 7.2.1996 - AP Nr. 9 zu § 33 a BAT; BAG vom 27.4.2000 - AP Nr. 1 zu § 14 BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2017 - 3 Sa 233/17

    Umfang der Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Diakonischen

    Diese geringere Arbeitsintensität rechtfertigt die im Ergebnis durch die Faktorisierung abgesenkte Vergütung (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 35, aaO.; 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 20; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.).
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