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   VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05   

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VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05 (https://dejure.org/2007,9914)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 (https://dejure.org/2007,9914)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 1 K 473/05 (https://dejure.org/2007,9914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit Fachkräften können nicht mit Kostenargumenten ausgehöhlt werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Anordnungen der Heimaufsicht zur angemessenen Betreuung von Heimbewohnern; Beschränkung der Wahrnehmung der Betreuertätigkeiten im Heim auf Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften; Ermessensfehlerhaftigkeit von Anordnungen zum ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt heimrechtliche Anordnungen der Stadt Ulm weitgehend

Papierfundstellen

  • PflR 2007, 398
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04

    Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Mit Schreiben vom 06.10.2005 nimmt die Klägerin ergänzend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21.06.2005 (Az. 6 K 2815/04) Bezug.

    Es ist zwar zutreffend, dass die Heimträger nicht uneingeschränkt an die Anforderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Orientierungshilfe gebunden sind, sondern auch andere Wege zur Sicherstellung der geforderten personellen Ausstattung des Heims begehen können, sofern diese den Anforderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Orientierungshilfe gleichwertig sind (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 21.06.2005 - 6 K 2815/04 -).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Sachverhalt, den das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Urteil vom 21.06.2005 (a. a. O.) zu bewerten hatte: Die dortige Klägerin hatte im Verwaltungsverfahren - anders als die Klägerin im vorliegenden Verfahren - konkret vorgeschlagen, dass sie in der Nachtschicht anstelle der zwei von der Heimaufsicht geforderten Pflegefachkräfte eine Fachkraft und zwei Pflegehelferinnen einsetzen wolle.

  • VG Sigmaringen, 06.09.2002 - 1 K 1726/02
    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Mit Beschluss vom 06.09.2002 (1 K 1726/02) wies das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs zurück.

    Zur Begründung nimmt sie Bezug auf ihre Ausführungen im Verfahren 1 K 1726/02.

    Dabei kann dahin stehen, ob eine Anhörung schon wegen der Eilbedürftigkeit entbehrlich gewesen (vgl. § 28 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG) oder ob der Zweck der Anhörung durch die Übersendung der Niederschrift über das Ergebnis der Heimbegehung vom 02.07.2002 erfüllt worden ist (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.09.2002 - 1 K 1726/02 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.2003 - 14 S 2260/02).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 10 S 2605/88

    Zur ausreichenden Personalausstattung von Heimen; zum abstrakten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Da sie insoweit jedenfalls Ausdruck zentral ermittelten Sachverstandes sind, können sie Anhaltspunkte für den im Allgemeinen unter Außerachtlassung besonderer Gegebenheiten des Einzelfalls notwendigen pflegerischen Personalbedarf geben (vgl. Beschl. v. 14.02.1989 - 10 S 2605/88 -: zum Kriterienkatalog des Sozialministeriums vom 10.08.1989; Beschl. v. 09.12.2002 - 14 S 451/02 - v. 30.09.2003 - 14 S 2260/02; v. 11.05.2004: jeweils zum Kriterienkatalog des Sozialministeriums vom 19.03.2003).

    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern durch Unterschreitung des erforderlichen Pflegefachpersonals können deshalb nicht hingenommen werden, nur weil der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung - auf Grund der Marktsituation oder aus sonstigen Gründen - kostenmäßig nicht in der Lage ist, er sich verkalkuliert oder finanziell übernommen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1989 - 10 S 2605/88 - VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2006 - 1 K 85/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 2781/02

    Zwangsmittel Ersatzvornahme nicht gegenüber Zwangsgeld vorrangig; zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Eine Handlungspflicht kann in der Regel mit Zwangsgeldern oder im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden, wobei aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kein genereller Vorrang des einen oder anderen Zwangsmittels folgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 2781/02 -, VBlBW 2004, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1994 - 8 S 1764/94

    Zwangsmittelandrohung - Androhung mehrerer Zwangsmittel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Der Androhung mehrerer Zwangsmittel zur Durchsetzung mehrerer sachlich oder zeitlich zu unterscheidender Handlungspflichten steht dies jedoch nicht entgegen (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.09.1994 - 8 S 1764/94 -, m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2006 - 1 K 85/06

    Ermittlung des Personalbedarfs eines Altenheims

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern durch Unterschreitung des erforderlichen Pflegefachpersonals können deshalb nicht hingenommen werden, nur weil der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung - auf Grund der Marktsituation oder aus sonstigen Gründen - kostenmäßig nicht in der Lage ist, er sich verkalkuliert oder finanziell übernommen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1989 - 10 S 2605/88 - VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2006 - 1 K 85/06 -).
  • VGH Bayern, 20.06.2001 - 22 CS 01.966
    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
    Sie darf nach § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG auch bereits zur Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder zur Gefährdung des Wohls der Bewohner tätig werden, so dass es zur Rechtfertigung eines Eingreifens nicht des Nachweises eines konkret drohenden Missstandes oder gar von dessen Realisierung bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.12.2002 - 14 S 451/02 - Bay. VGH Urt. v. 20.06.2001 - 22 CS 01.966 -).
  • VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10

    Heimaufsicht prüft Einhaltung von Regelleistungen; Begleitung eines Heimbewohners

    Im Übrigen könnte sich die Klägerin auf einen Beteiligungsmangel nicht berufen, weil die Verfahrensregelung nicht ihrem Interesse dient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.09.2003 - 14 S 2260/02 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.01.2007 - 1 K 473/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07

    Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht

    vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 14 S 451/02 - VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 K 473/05 -, PflR 2007, 398.

    Die genannten Verfahrensregelungen dienen nicht dem Interesse der Klägerin als Heimträgerin, sondern allein den Interessen der in den genannten Regelungen aufgeführten Stellen, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Mai 2004 - 6 S 9/04 -, m.w.N.; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2007, a.a.O., denen der Gesetzgeber ein Anfechtungsrecht eingeräumt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2007 - 6 S 754/07
    Die Klägerin beschränkt sich auf die Behauptung, dass der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen sei, denn dieses habe nicht gewürdigt, dass es im Verfahren 1 K 473/05 ausdrücklich die Berufung nach § 124a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen habe, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.

    Ernstliche Zweifel lassen sich nicht schon daraus herleiten, dass das Verwaltungsgericht im Verfahren 1 K 473/05, das die der Vollstreckung zugrundeliegende heimrechtliche Anordnung betrifft, mit der der Klägerin u.a. der Einsatz einer bestimmten Anzahl von Pflegefachkräften aufgegeben wurde, die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (das Berufungsverfahren wird beim VGH Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 6 S 753/07 geführt).

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung im Einzelnen festgestellt und die Zulassung der Berufung in seinem Urteil vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 - allein damit begründet, dass die Rechtssache die rechtliche und im Sinne der Rechtseinheit in einem Hauptsacheverfahren klärungsbedürftige Frage aufwerfe, ob sich der Träger eines Pflegeheimes auf den Verfahrensmangel einer unterbliebenen Herstellung des Einvernehmens mit den Kostenträgern nach § 17 Abs. 2 und 3 HeimG berufen könne, wenn sich Anordnungen der Heimaufsicht vergütungserhöhend auswirken könnten.

    Insoweit wurde auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom selben Tag - 1 K 473/05- verwiesen (UA S. 8).

    Auf die Ausführungen der Klägerin im Verfahren 1 K 473/05 und im anhängigen Berufungsverfahren - 6 S 753/07- zur Frage der Rechtmäßigkeit der gem. § 2 Nr. 2 LVwVG vollstreckbaren heimrechtlichen Anordnung wird noch nicht einmal Bezug genommen.

  • VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes als Vollstreckungsmaßnahme;

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage (Az.: 1 K 473/05) ist beim Verwaltungsgericht Sigmaringen noch anhängig bzw. wurde darüber mit Urteil vom heutigen Tag entschieden.

    Hierzu werde auf den Inhalt der Klageschrift vom 11.03.2005 im Verfahren 1 K 473/05 verwiesen.

    Hiergegen erhob die Klägerin mit Schreiben vom 31.08.2005 Widerspruch, soweit sie noch beschwert war, und verwies zur Begründung nochmals auf ihre Klageschrift vom 11.03.2005 im Verfahren 1 K 473/05.

    Denn die Anordnungen in Ziffer 2 des Bescheides der Beklagten vom 12.08.2002 und der sie bestätigende Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.02.2005 erweisen sich - jedenfalls was den von der Zwangsgeldfestsetzung betroffenen Monat Oktober 2004 angeht - als rechtmäßig; insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 - verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auch insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 - verwiesen.

  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Denn ein Mangel im Sinne dieser Vorschrift kann auch darin bestehen, dass die personelle Ausstattung der Einrichtung nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht, da der Betreiber die Personalquoten nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 NuWG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 NuWG in Verbindung mit § 5 HeimPersV nicht einhält (vgl. auch VG Dresden, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 L 519/16 - VG Sigmaringen, Urteil vom 31.1.2007 - 1 K 473/05 -, zitiert jeweils nach juris).
  • BGH, 23.07.2020 - III ZR 66/19

    Erfolglose Klage der Trägerin eines Pflegeheims gegen den beklagten Freistaat auf

    Ausreichend ist, dass objektive Anhaltspunkte für eine unzureichende personelle Ausstattung bestehen (VG Sigmaringen, PflR 2007, 398, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Dies ist hinsichtlich der Ziffer 4.5 der Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg, der - allerdings ohne Verweis auf die Pflegesatzvereinbarung - das Erfordernis des Einsatzes von Pflegefachkräften näher bestimmt, in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt (vgl. dazu: Beschlüsse vom 18.04.2006 - 6 S 214/05 -, vom 09.12.2002 - 14 S 451/02 und vom 14.02.1989 - 10 S 2605/88 - zu den Kriterienkatalogen des Sozialministeriums vom 10.08.1989 und vom 19.03.2003; vgl. auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 - 1K 473/05 -, PflR 2007, 398) und wird damit begründet, dass der in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs aufgestellte Grundsatz, dass die Aussagen der Orientierungshilfe unter Heranziehung von Sachverständigen und unter Anhörung der beteiligten Kreise erarbeitet worden seien, insoweit Ausdruck eines zentral ermittelten Sachverstandes seien und deshalb gewichtige Anhaltspunkte für den notwendigen pflegerischen Personalbedarf ergäben (vgl. dazu: Beschlüsse vom 14.02.1989 und vom 09.12.2002, a.a.O.), nicht besage, dass der Orientierungshilfe im Ergebnis gleichwohl normative Bedeutung zukomme.
  • VG Minden, 22.02.2012 - 6 L 95/12

    Zulässigkeit des Betreibens von zwei Wohneinrichtungen und

    vgl. zum HeimG: OVG NRW, Beschluss vom 3.7.2009 - 12 A 2630/07 -, a.a.O. (nicht ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft pro Wohnbereich zur Tagzeit als Mangel [juris Rdnrn. 6, 14 f.]); BayVGH, Beschlüsse vom 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283 = PflR 2005, 86 = juris (in Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern dürfte die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft in jeder Schicht Mindestvoraussetzung sein [juris Rdnr. 30]), und vom 20.6.2001 - 22 CS 01.966 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.1.2007 - 1 K 473/05 -, PflR 2007, 398 = juris (ständige Anwesenheit einer Fachkraft im Tagesdienst in jeder Pflegeeinheit, auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen, erforderlich [juris Rdnrn. 31 f.]); VG Minden, Urteil vom 16.12.1999 - 2 K 3705/97 - Butz, in: Kunz/Butz/Wiedemann, Heimgesetz, Komm., 10. Aufl. 2004, § 11 Rdnr. 24.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.7.2009 - 12 A 2630/07 -, a.a.O. (juris Rdnr. 13, 16 und 18); BayVGH, Beschluss vom 20.6.2001 - 22 CS 01.966 -, a.a.O. (juris Rdnr. 16); VG Sigmaringen, Urteil vom 31.1.2007 - 1 K 473/05 -, a.a.O. (juris Rdnr. 30), m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 27.07.2007 - 26 K 4235/06

    Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen

    vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2007, - 1 K 473/05 -, und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 2004, - 2 K 408/03 -, beide Juris.
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07

    Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des

    dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist.
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