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   KG, 24.10.2003 - 5 U 246/03   

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https://dejure.org/2003,27199
KG, 24.10.2003 - 5 U 246/03 (https://dejure.org/2003,27199)
KG, Entscheidung vom 24.10.2003 - 5 U 246/03 (https://dejure.org/2003,27199)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 5 U 246/03 (https://dejure.org/2003,27199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit einer Buttonlösung für die Pflichtangaben in der Heilmittelwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • PharmR 2004, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 5 U 246/03
    Diese Ausnahmeregelung geht davon aus, dass Pflichtangaben entbehrlich seien, wenn es sich um eine von jeglichen Hinweisen auf die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats freie Werbung handelt, die allein oder überwiegend nur die Erinnerung und damit diejenigen Verbraucher anspricht, denen das beworbene Produkt bereits bekannt ist und deren Unterrichtung durch die Pflichtangaben daher entbehrlich erscheint (BGH GRUR 1996, 806/807 - "Herz ASS" m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 03.05.2002 - 3 U 355/01

    Pflichtangaben bei Werbung für Arzneimittel im Internet

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 5 U 246/03
    Sie ist jedoch umstritten und wird für die hier interessierende Fallgestaltung - ein Link - zunehmend abgelehnt (vgl. OLG München, PharmR 2002, 24/27; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 121/122 (dort drei Links) und von Czettritz, PharmaR 2003, 301/303 f).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12

    Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu

    (3) Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass es den Anforderungen des § 4 Abs. 3 und 4 HWG genügt, wenn eine Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt, und der auch tatsächlich zu einer Internetseite führt, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können (vgl. Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, 4. Aufl., § 4 Rn. 139; Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 2009, § 4 HWG Rn. 103; v. Czettritz, PharmR 2004, 22; Reese, PharmR 2004, 269; Dierks/Backmann, PharmR 2011, 257, 260; für Werbung gegenüber Fachkreisen ebenso KG, PharmR 2004, 23, 24; Mand in Prütting, Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 2. Aufl., § 4 HWG Rn. 60; aA Doepner, HWG, 2. Aufl., § 4 Rn. 69; Ernst, PharmR 1998, 195, 199; Riegger, Heilmittelwerberecht, 2009, § 4 HWG Rn. 20).
  • LG Köln, 01.12.2011 - 31 O 268/11

    Grundsätze zu Pflichtangaben in einer Arzneimittelwerbung über AdWord-Anzeigen

    Die Pflichtangaben müssen daher in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Werbung stehen, so dass sie von den angesprochenen Verkehrskreisen als sachlich informativer Teil der Gesamtwerbung erkannt werden (OLG München, Urteil vom 07.03.2002 - 29 U 5688/01 -, Juris-Tz. 21 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.2002 - 3 U 355/01 -, Juris-Tz. 5; KG, Urteil vom 24.10.2003 - 5 U 246/03 -, Juris-Tz. 14 jeweils m.w.Nw.).
  • KG, 16.03.2004 - 5 U 260/03

    Heilmittelwerbegesetz: Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung ohne die

    Im Urteil vom 24. Oktober 2003 - 5 U 246/03 (PharmaR 2004, 23 f.) hat der Senat ausgeführt:.
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