Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf der Umverpackung eines Arzneimittels; Anspruch auf Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens; Unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel; Möglichkeit einer normativen ...
- Judicialis
HWG § 10 Abs. 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzneimittelwerbung: Zulässigkeit des Hinweises "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf der Faltschachtel eines Arzneimittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.09.2006 - 312 O 277/06
- OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 404 (Ls.)
- GRUR-RR 2008, 455 (Ls.)
- GRUR-RR 2009, 408 (Ls.)
- PharmR 2008, 126
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bewerbung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
Der Hinweis ist als zusätzliche Information wichtig für die gesundheitliche Aufklärung, obwohl man ihn auch der Packungsbeilage entnehmen kann; bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Angabe des Verwendungszwecks auf der äußeren Umverpackung inzwischen sogar zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 AMG; anders noch die Senatsentscheidung in EV-Sache vom 16.2. 2006, 3 U 192/05, zu § 10 Abs. 1 Satz 3 AMG a. F.).Auf die Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 16. Februar 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 192/05) die einstweilige Verfügung zu Ziffer 3.) unter Hinzufügung des Nachsatzes: "und zwar auf der äußeren Umverpackung des Arzneimittels" erneut erlassen und im Übrigen die Berufung zurückgewiesen (Anlage K 4).
Auf das einstweilige Verfügungsverfahren und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.
Ein Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG liege - entgegen der Auffassung des Senats im Urteil zum Verfügungsverfahren (Anlage K 4 sowie Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 192/05) - nicht vor: .
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.
- BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89
Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
Der Verkehr mit Arzneimitteln erwartet gerade auch nüchtern-sachliche Angaben (BGH GRUR 1991, 860 - Katovit; OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 262 m. w. Nw.) und schenkt diesen Beachtung. - BGH, 20.01.1983 - I ZR 183/80
Grippewerbung II
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
In einer Werbung müssten - abgesehen von den Pflichtangaben - nicht alle Anwendungsgebiete genannt werden (BGH GRUR 1983, 333 - Grippewerbung II).
- VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11
Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auflagen zur Kennzeichnung eines …
Es genüge, wenn die Angabe dem Patienten in irgendeiner Hinsicht wichtig, also "dienlich" sei (Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 10 Anm. 74; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - PharmR 2008, 126).Dieses regelt umfassend die "Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens" und verwendet daher nach der herrschenden Auffassung einen weiten Werbebegriff, der alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen umfasst, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit des Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Warenabsatzes zu beeinflussen, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 71.
Soweit Angaben nach diesen Vorschriften vorgeschrieben oder ausdrücklich gestattet sind, gelten sie - im Wege einer normativen Korrektur - nicht als heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung, vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - juris, Rn. 85.
Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07
Metoprolol
Das Berufungsgericht, das den Unterlassungsantrag im vorangegangenen Verfahren der einstweiligen Verfügung noch als begründet angesehen hatte (OLG Hamburg PharmR 2007, 294), hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Hamburg PharmR 2008, 126).