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   OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11   

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OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 U 53/11 (https://dejure.org/2012,32962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein

  • Justiz Hamburg

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Heilmittelwerbung: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Richtigkeit einer Überlegenheitsbehauptung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 271
  • PharmR 2013, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Eine Legalisierungswirkung der Zulassungsentscheidung (hierzu vgl. BGH GRUR 2005, 778 - Atemtest) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese aufgrund der Feststellung von Nichtunterlegenheit - nicht: Überlegenheit - ergangen ist, zumal - auf der Basis der Ergebnisse nach 48 Wochen - zu einem Zeitpunkt, in dem die 96-Wochen-Ergebnisse noch nicht vorlagen (s. Anlage AS 11, EPAR, dort S. 10).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Es muss vorliegend nicht entschieden werden, ob und ggf. in welcher Weise der gem. Art. 16 Abs. 2 und 3 VO (EG) 726/2004 ergehenden Entscheidung der EMA über die inhaltliche Änderung oder Ergänzung der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels im Sinne des Art. 11 RL 2001/83/EG heilmittelwerberechtliche Relevanz zukommt (vgl. zu § 22 Abs. 7 S. 1 AMG - dort betroffen: die mit dem Zulassungsantrag eingereichte Produktverpackung - BGH GRUR 2008, 1014 - Amlodipin).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 218/02

    Gleiche Verträglichkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Eine auf einer Studie basierende Aussage ist in diesem Sinne "umstritten", wenn zumindest eine wissenschaftlich ernstzunehmende Gegenstimme das Ergebnis der Studie selbst in Frage stellt (OLG Hamburg NJOZ 2003, 2783; Urt. v. 12.10.2006, Az. 3 U 18/06).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Bei Berücksichtigung des erheblichen Schwierigkeitsgrades der vorliegend zu beurteilenden inhaltlichen Fragen und des hier im Interesse der ordentlichen Vorbereitung des Verfügungsverfahrens sachgerechten tendenziell großzügigen Maßstabs (vgl. Senat, Beschluss v. 7.3.2006, Az. 3 W 26/06; Urteil v. 30.6.2011, Az. 3 U 150/10) kann vorliegend von einer verzögerlichen Behandlung nicht gesprochen werden.
  • LSG Hessen, 14.10.2013 - L 3 U 150/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
    Bei Berücksichtigung des erheblichen Schwierigkeitsgrades der vorliegend zu beurteilenden inhaltlichen Fragen und des hier im Interesse der ordentlichen Vorbereitung des Verfügungsverfahrens sachgerechten tendenziell großzügigen Maßstabs (vgl. Senat, Beschluss v. 7.3.2006, Az. 3 W 26/06; Urteil v. 30.6.2011, Az. 3 U 150/10) kann vorliegend von einer verzögerlichen Behandlung nicht gesprochen werden.
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Im Ausgangspunkt mag die FDA durchaus als fachliche Autorität angesehen werden, deren Einschätzung im wissenschaftlichen Diskurs von erheblichem Gewicht sein kann (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2b bb (2) (b) (bb); OLG Hamburg WRP 2013, 196, 200).
  • OLG Celle, 17.09.2015 - 13 U 72/15

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet vertretenen Auffassung gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Frist zur Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist (KG, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08, juris Tz. 4 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 U 74/02, juris Tz. 5 f. m. w. N.; vergleichbar betreffend einen Antrag auf der Terminsverlegung: OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2011 - 4 U 200/10, juris Tz. 15 ff.; a. A.: OLG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 U 36/03, juris Tz. 15; Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11, juris Tz. 33; ablehnend betreffend kürzere Fristüberschreitung: OLG Naumburg, Urteil vom 20. September 2012 - 9 U 59/12, juris Tz. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. August 2012 - 6 U 91/12, juris Tz. 12).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß:

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198, juris Rn. 28).

    Liegt dann zwischen der Abmahnung und der Einreichung des Verfügungsantrags ein weiterer Zeitraum von ca. 2 Wochen ist dies jedoch im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung noch nicht als dringlichkeitsunschädlich angesehen worden (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 199, juris Rn. 32).

  • OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13

    ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der

    Ein wissenschaftlich valider Nachweis der Nichtunterlegenheit ist nicht deshalb fachlich umstritten, weil die US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen hält (Abgrenzung zu Senat, PharmR 2013, 77).

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 20.9.2012 (PharmR 2013, 77).

  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19

    Affiliate-Link - Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196 ff. Rn. 28; WRP 2019, 917 ff. Rn. 24).
  • LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198).
  • LG Hamburg, 14.06.2016 - 312 O 84/16

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Aussagen zum Wirkeintritt

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung der für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG erforderlichen Umstände obliegt dem Antragsgegner (vgl. zum Vorstehenden OLG Hamburg, Urteil vom 20.9.2012, Az.: 3 U 53/11, WRP 2013, 32, zitiert nach juris, Rn. 28, m.w.N.).Da der Antragsgegnerin der Regel keine Kenntnis von der (möglichen) Kenntniserlangung des Antragstellers hat, genügt es jedoch, dass er Tatsachen vorträgt, die den Schluss auf eine Kenntniserlangung zu einem bestimmten Zeitpunkt zulassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Abzustellen ist dabei auf die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Antrags auf einstweilige Anordnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97 - juris-Rn. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11 - WRP 2013, 196 - juris-Rn. 28; jeweils m.w.N.).
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