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   BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12   

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https://dejure.org/2014,28340
BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12 (https://dejure.org/2014,28340)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - 3 StR 437/12 (https://dejure.org/2014,28340)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - 3 StR 437/12 (https://dejure.org/2014,28340)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG; Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung
    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide; Arzneimittelbegriff; Stoffe ohne gesundheitsfördernde Wirkung keine Arzneimittel, richtlinienkonforme Auslegung des Arzneimittelbegriffs; Vorlage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 AMG, § 2 Abs 1 Nr 2 AMG, § 95 Abs 1 Nr 1 AMG, Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001
    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Arzneimitteleigenschaft synthetischer Cannabinoide

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Verkaufs von Kräutermischungen als unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Arzneimitteleigenschaft synthetischer Cannabinoide

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung des Verkaufs von Kräutermischungen als unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Wertung des Verkaufs von Kräutermischungen als unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Legal Highs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Legal Highs: Konsum und Handel sind nicht strafbar nach Arzneimittelgesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Legal Highs: Konsum und Handel sind nicht strafbar nach Arzneimittelgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Legal Highs: Konsum und Handel sind nicht strafbar nach Arzneimittelgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Legal Highs

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide;

    BGH, 13.08.2014 - 2 StR 22/13

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels)

    EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Legal Highs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2015, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 3 StR 437/12
    a) Der zur Auslegung des europäischen Rechts berufene Gerichtshof der Europäischen Union hat mit dem vorgenannten Urteil vom 10. Juli 2014 (Rechtssachen C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) Art. 1 Nr. 2 RL Humanarzneimittel dahin ausgelegt, dass davon Stoffe wie synthetische Cannabinoide nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die mithin nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind (EuGH, aaO, S. 463).
  • BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Der Senat fragt beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

    Die vom Angeklagten vertriebenen Kräutermischungen können im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) nicht als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 Rn. 3 f.; Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 Rn. 15), weswegen der Schuldspruch keinen Bestand haben kann.

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen indessen möglicherweise der Beschluss des 2. Strafsenats vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - sowie das Urteil des 3. Strafsenats vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - entgegen.

    Der Senat fragt daher gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG beim 2. und 3. Strafsenat an, ob an etwa entgegenstehender Rechtsprechung im Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 - bzw. im Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12 - festgehalten wird.

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 107/14

    Keine Arzneimitteleigenschaft bei gesundheitsschädlichen Stoffen (synthetische

    Der Senat ist im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung des Arzneimittelbegriffs nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AMG an die im Vorabentscheidungsverfahren durch den Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene Auslegung der Humanarzneimittel-Richtlinie gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13 Rn. 3 f.; vom 4. November 2015 - 4 StR 403/14, PharmR 2016, 13; Urteile vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, PharmR 2015, 264 Rn. 15 f.; vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, NJW 2016, 1251 Rn. 21 f. (zum Abdruck in BGHSt vorgesehen); Grabitz/Hilf/Nettesheim, 58. EL, Art. 267 AEUV Rn. 102).

    Danach ist sowohl der Arzneimittelbegriff in Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der genannten Richtlinie als auch der nahezu wortgleiche § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AMG dahin auszulegen, dass keine Stoffe erfasst werden, deren Wirkungen sich - wie hier - auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit zuträglich zu sein, und die nur ihrer Rauschwirkung wegen konsumiert werden und dabei gar gesundheitsschädlich sind (vgl. EuGH, aaO sowie BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13, aaO; Urteile vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, aaO Rn. 10 ff.; vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 20.01.2015 - 3 ARs 28/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Hieran sieht er sich jedoch durch nicht ausschließbar entgegenstehende Rechtsprechung des 3. Strafsenats gehindert (Senat, Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, juris).

    In dem Urteil vom 4. September 2014 (3 StR 437/12, juris) hat der Senat zu einer Strafbarkeit nach dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG) nicht ausdrücklich Stellung genommen.

    Ausweislich der im Urteil des Senats wiedergegebenen Feststellungen des Landgerichts waren die Kräutermischungen mit dem Hinweis versehen, es handele sich um Raumerfrischer, der Inhalt der verkauften Tütchen sei nicht zum menschlichen Verzehr geeignet (BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, juris Rn. 5).

  • LG Kaiserslautern, 19.02.2016 - 4 KLs 6114 Js 9315/15

    Gemeingefährliche Vergiftung: Handel mit so genannten Legal Highs

    Eine Strafbarkeit ergibt sich auch nicht aus anderen Strafnormen, insbesondere auch nicht aus Vorschriften des Arzneimittelrechts (vgl. BGH, Urteil vom 04. September 2014 - 3 StR 437/12; EuGH, Urteil vom 10.7.2014 - C-358/13; C-181/14 = NStZ 2014, 461 ff.).
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