Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Werbung; Vorliegen einer irreführenden Werbung für ein homöopathisches Mittel; Strenge Anforderung bei der gesundheitsbezogenen Werbung für Arzneimittel an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen; ...
- Judicialis
HWG § 3 Nr. 3 lit. a; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWG § 3 Nr. 3 lit. a; UWG § 3 § 4 Nr. 11 § 8
Werbung für ein rezeptfreies Homöopathikum mit einer wissenschaftlichen Studie, die belegen soll, das Homöopathikum sei genauso wirksam wie ein allopathisches Arzneimittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heilmittelwerberecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Pharmawerbung für Fachkreise
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.11.2005 - 315 O 835/05
- OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 30/06
Papierfundstellen
- PharmR 2007, 290
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 30/06
Bei der gesundheitsbezogenen Werbung für Arzneimittel sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen (BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II). - OLG Hamburg, 02.06.2005 - 3 U 1/05
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen nach § 12 Abs. 2 UWG
Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 30/06
Das gilt vor allem auch bei ungeprüften Behauptungen oder Aussagen in der Werbung ohne wissenschaftliche Grundlage bzw. wenn wissenschaftlich begründete Veröffentlichungen werblich verwendet werden, die wissenschaftlichen Anforderungen nicht genügen (OLG Hamburg PharmaRecht 2006, 276 = OLGReport 2006, 499, MagazinDienst 2004, 1031).
- OLG Hamburg, 02.10.2014 - 3 U 17/13
Biosimilar - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein Biosimilar …
Nimmt die Werbung mit einer wirkungsbezogenen Angabe Bezug auf wissenschaftliche Studien, so geht der Arzt davon aus, dass es sich um lege artis durchgeführte klinische Studien handelt, die den werblich herausgestellten Aspekt bewiesen haben und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Senat, PharmR 2007, 290). - OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der …
Wenn mit Studienergebnissen geworben wird, ohne dass auf Einzelheiten hingewiesen wird, die etwaige Einschränkungen der Aussagekraft der Studie zur Folge haben könnten, so versteht der Fachverkehr die beworbene Behauptung als durch die Studie wissenschaftlich hinreichend belegt (vgl. Senat PharmR 2007, 290; Magazindienst 2009, 662).