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   OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12   

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OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12 (https://dejure.org/2012,25730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2012 - 13 ME 142/12 (https://dejure.org/2012,25730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 (https://dejure.org/2012,25730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein Bonus von 1 Euro pro Medikament durch eine Versandapotheke nicht zulässig

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 1 S. 1 AMG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 HWG
    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den Erlass einer Untersagungsverfügung bei Gewährung eines Bonus von einem EUR je bestelltem verschreibungspflichtigem Medikament; Arzneimittelpreisbindung bei der Abgabe von ...

  • kanzlei.biz

    1-EUR-Rabatt auf Apothekenprodukte kann unzulässig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den Erlass einer Untersagungsverfügung bei Gewährung eines Bonus von einem EUR je bestelltem verschreibungspflichtigem Medikament; Arzneimittelpreisbindung bei der Abgabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den Erlass einer Untersagungsverfügung bei Gewährung eines Bonus von einem EUR je bestelltem verschreibungspflichtigem Medikament; Arzneimittelpreisbindung bei der Abgabe von ...

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arzneimittelpreisbindung: Rabatt in Form von Einkaufsgutscheinen ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2012, 464
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).

    Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).

    Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11

    Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    An dieser Auffassung (so auch OVG NRW, Beschl. v. 28.11.2011 - 13 B 1136/11, Juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl v. 13.7.2011 - 1 M 95/11 -, Juris) hält der Senat auch im vorliegenden Eilverfahren fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2011 - 1 M 95/11

    Apotheken-Bonus bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    An dieser Auffassung (so auch OVG NRW, Beschl. v. 28.11.2011 - 13 B 1136/11, Juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl v. 13.7.2011 - 1 M 95/11 -, Juris) hält der Senat auch im vorliegenden Eilverfahren fest.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    Lediglich zu Vermeidung weiterer Streitigkeiten wird insoweit auf den Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10 - (Juris) verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
    In seinen Beschlüssen vom 8. Juli 2011 (13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11; jew. juris) hat der Senat ausgeführt (vgl. 13 ME 94/11, NVwZ-RR 2011, 902):.
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11

    Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12

    Rezept-Prämie

    Die sich in der Sache "RezeptBonus" nicht stellende, vorliegend dagegen streitentscheidende Frage, ob bei Rezepten, mit denen mehrere verschreibungspflichtige Mittel verschrieben worden sind, die Wertgrenze damit ebenfalls bei einem Euro liegt (so Mand, NJW 2010, 3681, 3685 re. Sp. oben; vgl. aber auch nunmehr ders., MedR 2012, 207, 208 bei Fn. 8; auf der Grundlage des im Verwaltungsrecht geltenden § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG noch strenger OVG Lüneburg, PharmR 2012, 464 ff.; ebenso aus berufsrechtlicher Sicht Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Koblenz, GewArch 2013, 118, 119 ff.) oder aber mit der Zahl der auf dem Rezept verschriebenen und bezogenen Mittel ansteigt (so OVG Münster, GewArch 2012, 125; vgl. auch Maur, PharmR 2011, 33, 37 bei Fn. 24; Meeser, PharmR 2011, 113, 117 li.
  • VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14

    Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung

    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 683/14

    Keine Kuschelsocken zur Pille aus der Apotheke

    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 693/14

    Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln; Preisnachlass, Gutscheine,

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 685/14

    Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln; Preisnachlass; Gutscheine;

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 699/14

    Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln, Preisnachlass, Gutscheine,

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 684/14

    Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln, Preisnachlass, Gutscheine,

  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2013 - 7 L 849/13

    Apotheke; Werbung; Taler; Arzneimittelpreisbindung; Arzneimittel; Preisbindung

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