Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16359
OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 UMV
    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom Importeur aufgebrachter PZN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom Importeur aufgebrachter PZN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 9
    Ausschluss des markenrechtlichen Erschöpfungseinwands aufgrund Umpackens durch Neuetikettierung eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anbringung eines äußeren Aufklebers auf der Originalverpackung als Umpacken durch Neuetikettierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbringung eines äußeren Aufklebers auf der Originalverpackung als Umpacken durch Neuetikettierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2017, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17
    Die Anbringung des in Rede stehenden äußeren Aufklebers auf der Originalverpackung ist als Umpacken durch Neuetikettierung im Sinne der - grundsätzlich auch auf Medizinprodukte anwendbaren - Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim-Swingward II) einzustufen.
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04

    STILNOX

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17
    Die Antragsgegnerin kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die vorgenommene Veränderung der Packung betreffe nicht das "Ob", sondern lediglich das "Wie" der Neuetikettierung (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 1075 [BGH 14.06.2007 - I ZR 173/04] - Stilnox, juris-Tz. 28), weil eine Überklebung der österreichischen PZN sowie ein Hinweis auf das Unternehmen der Antragstellerin ohnehin erforderlich gewesen sei.
  • EuGH, 24.11.2016 - C-662/15

    Lohmann & Rauscher International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24.11.2016 - C-662/15 (GRUR 2017, 102),die nicht die Frage der markenrechtlichen Erschöpfung betrifft, sondern der Notwendigkeit eines erneuten Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Parallelimporteur betrifft (vgl. auch hierzu Senat a.a.O. juris-Tz. 7).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17
    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, der in der Vorlageentscheidung "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 [BGH 06.10.2016 - I ZR 165/15] ) ausgeführt hat, dass die Anbringung eines Aufklebers auf einem Medizinprodukt, der neben der Angabe des Importeurs auch eine PZN enthält, ihrem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke schaffe, weshalb eine solche Maßnahme als Umpacken durch Neuetikettierung einzustufen sei (a.a.O. Tz. 21).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 125/16

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit neuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17
    Insbesondere hat der Aufkleber jedenfalls aus der Sicht des für die Beurteilung insoweit maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers nicht lediglich die Funktion eines Preisschildes (vgl. Senat, Urteil vom 23.3.2017 - 6 U 125/16; juris-Tz. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2018 - 10 O 57/17
    Dieser vom EuGH zum Import von umgepackten Arzneimitteln entwickelte Grundsatz ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auf den Parallelhandel mit Medizinprodukten zu übertragen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - C-349/95 Rn. 27 [juris] Loendersloot/Ballantine, Rn. 27; BGH, Urt. v. 22.11.2012 - I ZR 72/11 Rn, 41 [juris] - Barilla; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2015 -20 U 26/15 Rn. 23 [juris]; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ).

    Dabei sieht der BGH explizit in der Anbringung eines Aufklebers mit PZN und Barcode des Parallelimporteurs auf der Umverpackung eine solche Veränderung, welche ihrem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke berge und den Anwendungsbereich für die Rechtsprechungsgrundsätze zum Vertrieb importierter und umgepackter Arzneimittel und Medizinprodukte eröffne (BGH, Beschl. v. 06.10.2016 - I ZR 165/15, GRUR 2017, 71 Rn. 21 - Debrisoft; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ).

    Der Umstand, dass sich diese PZN nicht auf den entsprechenden Verpackungen befindet, steht der Bestellung des Mittels mit Hilfe der PZN als solcher nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 10 ).

    So könne der Apotheker nach Vorlage der Verordnung mit Hilfe der in seiner Software erfassten PZN auch solche Packungen auffinden, die zwar nicht mit dieser PZN versehen, ihr aber gleichwohl - etwa durch den Namen des Parallelimporteurs - sicher zuordnen seien; sodann könne er die PZN aus seiner Software auf das Verordnungsblatt übertragen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 11 ).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17

    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die

    Die von dem erkennenden Senat in den Eilverfahren 6 U 16/17 und 6 U 125/17 sowie vom BGH in dem Vorlagebeschluss "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 ) vertretene Auffassung zum "Umpacken durch Neuetikettierung" kann nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).

  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    1.) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Europäischen Gerichtshof seit der BMS-Entscheidung (NJW 1997, 1627) auf Arzneimittel angewendeten Grundsätze zum Parallelimport auch auf Medizinprodukte Anwendung finden (vgl. auch Senat, PharmR 2017, 304):.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20

    Zulässiges Überkleben einer Marke mit einer neuen PZN auf der Verpackung eines

    Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umverpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (OLG Frankfurt am Main PharmR 2017, 304, Rn 6; EuGH GRUR 2007, 586, Rn 36, 37 - Boehringer Ingelheim - Swingward II).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2018 - 10 O 89/18
    Dieser vom EuGH zum Import von umgepackten Arzneimitteln entwickelte Grundsatz ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auf den Parallelhandel mit Medizinprodukten zu übertragen (vgl. BGH, GRUR 2017, 71 Rn. 24ff. - Debrisoft; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ; wohl auch EuGH, GRUR 2018, 736 - Junek Europ-Vertrieb/Lohmann & Rauscher International [Debrisoft]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht