Rechtsprechung
RG, 28.01.1884 - 8/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind unter Verlobten im Sinne von §. 52 St.G.B.'s (sowie im Sinne von §. 51 Nr. 1 St.P.O.) nur diejenigen Personen zu verstehen, welche ein civilrechtlich gültiges Verlöbnis mit einander abgeschlossen haben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 10, 117
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei …
Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334;… Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2;… Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6). - BGH, 23.06.1959 - 1 StR 283/59
Rechtsmittel
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Tat das Eheversprechen eines Verheirateten stets als sittenwidrig und daher rechtsungültig angesehen (RGSt 10, 117; 14, 7; 24, 155; 35, 49; 38, 242; 40, 420; 61, 270; 75, 290; RGZ 29, 97; RGZ 170, 72, 76; RG Recht 1921, 2471 und 2487 a). - BGH, 02.02.1956 - 3 StR 450/55
Rechtsmittel
Voraussetzung hierfür ist, daß die beiden Personen, die in Frage stehen, sich gegenseitig ein ernstlich gemeintes Eheversprechen gegeben haben (RGSt 10, 117).