Rechtsprechung
RG, 03.04.1884 - 626/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Was ist im Sinne des deutschen Patentgesetzes unter dem Begriffe des "Inverkehrbringens" einer patentierten Erfindung zu verstehen? Unter welchen Voraussetzungen macht sich derjenige, welcher die patentrechtlich geschützte Erfindung im Auslande herstellen läßt und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 10, 349
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02
DIESEL
Im ersten Fall wurde eine Verletzungshandlung angenommen, so wenn z.B. eine im Ausland hergestellte, allein im Inland geschützte Ware nur importiert wurde, um sie ins Ausland zu verkaufen und zu versenden (RGZ 21, 206, 207; 45, 149; RGSt 10, 349, 350 f.; BGHZ 23, 100, 103, 106 - Taeschner/Pertussin I). - BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55
Warenzeichenschutz und Transitverkehr
Dementsprechend hat das Reichsgericht auch in der Entscheidung vom 3. April 1884 (RGSt 10, 349 [350/51]) ein Feilhalten und Inverkehrbringen im Inland angenommen, wenn eine im Ausland hergestellte, nur im Inland geschützte Ware ins Ausland verkauft und versandt wird.Dementsprechend hat das Reichsgericht in den bereits erwähnten Entscheidungen RGZ 45, 149; RGSt 10, 349; 21, 206mit Recht ein Inverkehrbringen im Inland angenommen.