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   RG, 24.09.1889 - 1801/89   

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https://dejure.org/1889,301
RG, 24.09.1889 - 1801/89 (https://dejure.org/1889,301)
RG, Entscheidung vom 24.09.1889 - 1801/89 (https://dejure.org/1889,301)
RG, Entscheidung vom 24. September 1889 - 1801/89 (https://dejure.org/1889,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Zustellung des Urteiles an den von dem Erscheinen in der Hauptverhandlung erster Instanz entbundenen und in derselben nicht erschienenen Angeklagten mit rechtlicher Wirkung an den von dem Angeklagten zur Empfangnahme der Urteilsausfertigung ermächtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 19, 390
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Urteile, die in Abwesenheit des Angeklagten ergehen, sind nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung ihm stets persönlich zuzustellen (Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG, Teil II, Erläuterungen Nr. 15 und 16 zu §§ 36, 37 StPO; Löwe/Rosenberg, Kommentar zur StPO und zum GVG, 20. Aufl., § 37 StPO Anm. 6 c; RGSt 19, 390; 34, 331; 43, 321).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Denn dem Angeklagten, der sich vor Ende der Urteilsverkündung entfernt hat, muß das Urteil zugestellt werden, und zwar ihm selbst, auch dann, wenn sein Verteidiger zur Empfangnahme der Urteilsausfertigung ausdrücklich ermächtigt ist (RGSt 19, 390; 34, 331; 43, 321), und die Frist zur Rechtsmitteleinlegung beginnt, wenn der Angeklagte nicht bei der gesamten Verkündung des Urteils anwesend war, für ihn erst mit der Zustellung (§§ 314 Abs. 2, 341 Abs. 2 StPO ).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
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  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

    Die andere Auffassung der Rechtsbeschwerde beruht auf einem Mißverständnis der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RGSt 19, 390; 34, 331; 43, 321).
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