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   RG, 09.04.1890 - 707/90   

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https://dejure.org/1890,308
RG, 09.04.1890 - 707/90 (https://dejure.org/1890,308)
RG, Entscheidung vom 09.04.1890 - 707/90 (https://dejure.org/1890,308)
RG, Entscheidung vom 09. April 1890 - 707/90 (https://dejure.org/1890,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Gewalt im Sinne des §. 240 St.G.B.'s gegen jemand verübt werden, der zur Zeit der Ausführung der die Nötigung bezweckenden Handlung am Orte derselben nicht anwesend ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auf dieses Erfordernis hat schon das Reichsgericht in einer frühen Entscheidung (RGSt 20, 354) hingewiesen.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05

    Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern

    Das Reichsgericht hat dazu ausgeführt, dass die Gewalt physisch empfunden werden müsse, um als gegen die Person gerichtet anerkannt zu werden (RGSt 20, 354, 356).

    Die Herbeiführung eines solchen Zustandes sei bei jedem Diebstahl und in verschiedensten anderen Vergehen annehmbar, ohne dass es vom Gesetzgeber bezweckt gewesen wäre, dabei die Strafbestimmung des § 240 StGB mit in Betracht ziehen zu lassen, wie sich schon aus dem Wortlaut ergebe (RGSt 20, 354, 355).

  • OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei

    Auch wenn die Opfer zur Zeit des Ausräumens nicht anwesend waren, wirkte die Gewalt gegen ihre Person (vgl. RGSt 9, 58, 59; 20, 354, 355), da ihnen die Wohnung und damit eine wesentliche Grundlage ihrer Existenz genommen wurde.
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