Rechtsprechung
RG, 02.05.1903 - 1021/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff der Stellenvermittelung im Sinne der §§ 34 u. 38 R.Gew.O.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 36, 223
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
Südkurier
Für § 34 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 30. Juni 1900 (RGBl. S. 321), die den Gewerbebetrieb der dort noch nicht näher definierten Stellenvermittlung dem Erlaubniszwang unterworfen hatte, begriff das Reichsgericht (RGSt 36, 223 [224 f.]) die Stellenvermittlung als eine Tätigkeit, "welche auf Abschluß eines Vertrags über die gesuchte oder angebotene Stelle nach beiden Seiten, sowohl nach der Seite des Arbeitgebers als des Arbeitsuchenden, hin gerichtet ist, beide einander zuzuführen und näherzubringen und zwischen ihnen zu vermitteln sucht"; es sah eine Tätigkeit nicht für ausreichend an, die in entfernterer Weise geeignet sein mochte, "einseitig und ohne Berührung mit beiden Teilen die Erlangung oder Besetzung einer Stelle zu fördern und zu erleichtern".