Rechtsprechung
RG, 25.01.1904 - 210/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Was gehört zur Unterzeichnung einer Schrift im Sinne des § 385 Abs. 2 St.P.O.? Ist dazu erforderlich, daß sich der Verteidiger 2c mit seinem vollen Familiennamen unterschreibt, oder genügt auch eine Abkürzung des Namens?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 37, 81
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67
Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die …
Eine erkennbar abgekürzte Form des Namens kann nicht als Unterzeichnung anerkannt werden; sie ist auch in der Rechtsprechung nicht anerkannt worden (RGSt 37, 81, 82; 69, 137, 138; BayObLGSt 20, 297; OLG Köln LZ 1926, 243; BGHSt 12, 317).