Rechtsprechung
RG, 30.04.1919 - III 156/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen ist eine sogenannte wahlweise Feststellung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 231
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der …
Das galt auch dann, wenn alternativ Diebstahl oder Hehlerei in Betracht kamen (RG, Urteil vom 30. April 1919 - III 156/19, RGSt 53, 231, 232). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Das galt auch für die Alternative von Diebstahl oder Hehlerei (vgl. RG, Urteil vom 30. April 1919 - III 156/19, RGSt 53, 231, 232). - BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung …
Das galt auch für die Alternative von Diebstahl oder Hehlerei (RG, Urteil vom 30. April 1919 - III 156/19, RGSt 53, 231, 232). - BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …
e) Dementsprechend hat auch das Reichsgericht, das die Wahlfeststellung nur in engen Grenzen für zulässig erachtet hat, seine restriktive Haltung nicht mit einem Verstoß gegen das auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen geltende Bestimmtheitsgebot (§ 2 Satz 1 RStGB) begründet (vgl. RGSt 68, 257; 57, 174; 56, 35 f.; 55, 228; 55, 44; 53, 231; 23, 47; 11, 103 f.).