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   RG, 24.11.1922 - I 7/22   

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https://dejure.org/1922,710
RG, 24.11.1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
RG, Entscheidung vom 24.11.1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
RG, Entscheidung vom 24. November 1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache, nach welcher der Zeuge nicht gefragt worden ist. 2. Gibt § 54 StPO. dem Zeugen das Recht, eine Tatsache zu verschweigen, deren Bekundung ihm oder einem Angehörigen die Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 152
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Er darf Belastendes nicht bloß verschweigen, sondern muß es ausdrücklich ablehnen, ihm gefährlich erscheinende Fragen zu beantworten (RGSt 57, 152 [153]; BGHSt 7, 127 [128]) mit den damit verbundenen ungünstigen Auswirkungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und Öffentlichkeit.
  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 172/20

    Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin

    Gegenstand der Vernehmung zur Sache ist hier allgemein der "Gegenstand der Untersuchung' nach § 69 Abs. 1 StPO, der dem Zeugen vor seiner Vernehmung zu bezeichnen ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 756/75; RGSt 57, 152 ff.; Ruß in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 153 ff. Rn. 20a; MüKoStGB/Müller, 3. Aufl., § 153 Rn. 21).
  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).
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