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   RG, 05.10.1925 - II 318/25   

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https://dejure.org/1925,607
RG, 05.10.1925 - II 318/25 (https://dejure.org/1925,607)
RG, Entscheidung vom 05.10.1925 - II 318/25 (https://dejure.org/1925,607)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1925 - II 318/25 (https://dejure.org/1925,607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Fahrlässige Tötung. Kann bei Ausübung des Heilverfahrens nach den Grundsätzen der "Christlichen Wissenschaft" (Gesundbeten) Fahrlässigkeit schon in der Übernahme einer Krankenbehandlung gefunden werden, wenn hierdurch der notwendige ärztliche Beistand fern gehalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Wie auch die Revision nicht bezweifelt, muß nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker, für den keine besondere medizinische Ausbildung vorgeschrieben ist, und der nur nach einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt zur Heilbehandlung zugelassen wird (zur geschichtlichen Entwicklung vgl. BVerfGE 78, 155 ff [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]), die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten (so schon RGSt 59, 355, 357).
  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 668/84

    Beurteilung des Verschuldens durch das Tatgericht unter Berücksichtigung der

    Es ist vielmehr anerkannt, daß auch derjenige schuldhaft handeln kann, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß oder erkennen kann, daß ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen (RGSt 59, 355, 356; 64, 263, 271; 67, 12, 23; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts Allg. Teil 3. Aufl. S. 482; Cramer in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 15 Rdn. 137 a).
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