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   RG, 20.03.1928 - I 963/27   

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RG, 20.03.1928 - I 963/27 (https://dejure.org/1928,12)
RG, Entscheidung vom 20.03.1928 - I 963/27 (https://dejure.org/1928,12)
RG, Entscheidung vom 20. März 1928 - I 963/27 (https://dejure.org/1928,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück enthaltenen, gegen die gleiche Person gerichteten Beleidigungen beschränkt werden? 2. Zum Begriff der Wahrnehmung berechtigter Interessen. 3. Über die Grenzen des Wahrheitsbeweises.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 83
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Diese Grenzen sind nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichten*-abwägung zu ziehen (RGSt 62, 83 (93); 63, 202 (204); 64, 10 (13); 65, 422 (427); 66, 1).
  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Bis dahin hatte das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. RGSt 62, 83, 93) als unbestreitbar anerkannt, daß schon jedermann Handlungen oder dienstliche Verfehlungen bei der zuständigen Behörde anzeigen darf, da der Staat ein - unverzichtbares - Interesse daran hat, von solchen Vorgängen Kenntnis zu erhalten, um Mißstände beseitigen zu können.
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Das folgt schon daraus, daß die Wahrnehmung berechtigter Interessen als Rechtfertigungsgrund nur ein Sonderfall der Güterabwägung im Pflichtenwiderstreit ist, für welche dasselbe gilt (RGSt 62, 83, 92).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).

    Dies muß er jedoch er klären oder jedenfalls eindeutig erkennbar machen (RGSt 249 12, 14 f; 62, 83, 88 ff; JW a.a.O.; DR a.a.O.; BGH a.a.O.; Schwarz/Dreher, 29. Auflage, § 61 Anm. 2 A c; Schönke/Schröder, 13. Auflage, § 61 Rz 26; vgl. auch Jagusch in LK, 8. Auflage, § 61 Anm. III. 1 c, 2. Abs.).

    Ebenso ist es beim Mangel gewollter Begrenzung ohne Bedeutung, wenn im Strafantrag nur bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte hervorgehoben werden (RGSt 5, 97, 100; 24, 12, 14; 62, 83, 89).

  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62

    Verwicklung eines Ministers in die "Call-Girl-Affäre" - Führen des

    Das Vorhaben der Abgeordneten und die Nennung eines Ministers in den Akten, die auf einer Personenverwechslung beruhte, standen zwar mit dem Aufkommen und der Verbreitung des ehrverletzenden Gerüchte in engem Zusammenhang, waren jedoch nicht mit dem Tatsachenkern gleichzusetzen, in dem hier allein die Ehrverletzung zu finden ist (vgl. auch RGSt 62, 83, 95).
  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Selbstverständlich darf der zivilrechtliche Ehrenschutz weder den Bürger daran hindern, seine schutzwürdigen Interessen vor den zuständigen Behörden nachdrücklich zu verfolgen, noch der öffentlichen Verwaltung dazu dienen, sachliche Kritik an ihrer Amtstätigkeit abzublocken, an deren Ausübung im Einklang mit der Rechtsordnung der Bürger auch dort ein berechtigtes Interesse haben muß, wo Pflichtverletzungen nicht ihn selbst unmittelbar betreffen (so sogar schon die noch besonders restriktive Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 193 StGB, vgl. RGSt 61, 400, 401; 62, 83, 93 ff).
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305).

    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 62, 83, 85; 74, 203, 205 ff. Soweit den Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 71, 286 und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1954 - 4 StR 485/54 - eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, konnte der Senat ihr nicht folgen.

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Endlich schliesst die Strafkammer die Anwendung des § 193 rechtlich bedenkenfrei mit der Feststellung aus, dass der Angeklagte die beschimpfenden Erklärungen ohne jede Nachprüfung ihrer Richtigkeit bedenkenlos abgegeben hat (RGSt 62, 83, 92; 63, 202; RG JW 1932, 1743).
  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

    Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß sich der Wahrheitsbeweis im Falle des § 189 StGB wie auch im Falle des § 186 StGB nur auf die aufgestellte oder verbreitete ehrenrührige Behauptung erstrecken darf, daß dagegen etwaigen Versuchen des Angeklagten, andere Tatsachen zu beweisen, die die Ehre des Beleidigten oder das Andenken des Verstorbenen beeinträchtigen würden, nicht nachzugeben ist (RGSt 55, 129; 62, 83; 64, 284).

    Das gilt auch, soweit mit den Beweisanträgen ein Einfluß auf die Strafzumessung bezweckt werden soll (vgl. RGSt 62, 83, 95).

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

    Jeder Staatsbürger hat das Recht, Verfehlungen von Beamten, auch wenn sie nicht ihn selbst oder ihm nahestehende Personen betreffen, nach pflichtmäßiger Prüfung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (vgl z.B. RGSt 62, 83, 92; 66, 1; RG JW 1936, 2884; RG DJ 1937, 198 mit weiteren Nachw).

    Das Interesse, dessen Wahrnehmung nach § 193 StGB eine Ehrverletzung rechtfertigen kann, muß ein eigenes Interesse des Täters sein oder ihn doch so nahe angehen, daß seine Wahrnehmung nach dem Grundsatz der Güterabwägung im Einzelfalle den Angriff auf die Ehre eines anderen rechtfertigt (RGSt 59, 414; 62, 83, 92; 63, 229[231]).

  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54

    Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
  • LG Weiden/Oberpfalz, 19.02.1948 - KLs 1/48

    Ludwig Ruckdeschel

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

  • BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 98/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 274/68

    Auslegung des Merkmals der Entführung im Hinblick auf die Strafdrohung -

  • BGH, 28.07.1964 - 5 StR 271/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des

  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 605/52

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Verführung zur Gestattung des Beischlafs -

  • BGH, 27.09.1956 - 4 StR 290/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 26/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1952 - 2 StR 309/51

    Rechtsmittel

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