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RG, 02.06.1930 - III 289/30 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welcher Unterschied besteht zwischen der Veranstaltung eines Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB. und der Veranstaltung einer Ausspielung im Sinne des § 286 Abs. 2 daselbst?
- vdai.de
Abgrenzung Ausspielung (§ 286 StGB a.F. jetzt § 287 StGB) und Glücksspiel im engeren Sinne (§ 284, 285 StGB a.F.): Bestehen die Gewinne nur in Geld oder haben die Gewinner nach dem Spielvertrag von vorneherein einen Rechtsanspruch darauf, nach ihrer Wahl den Gewinngegenstand oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 219
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …
Ob bei dem vorliegenden Fall der Glücksspielcharakter anzunehmen sein wird, hängt aber auch davon ab, ob einerseits der Gewinnzweck im Vordergrund stand und andererseits der Angeklagte und seine Angestellten jeweils von vornherein einen Anspruch auf Barumtausch der erspielten Token einräumten oder ob dies auf eine nachträgliche Anfrage des betreffenden Spielers aus Kulanzgründen erfolgte (vgl. hierzu RG, Urteil vom 2. Juni 1930 - III 289/30, RGSt 64, 219, 220; BayObLG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 St RR 296/2002, JR 2003, 386, 387 m. Anm. Wohlers, JR 2003, 388). - BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 296/02
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Regeländerung bei …
Damit handelte es sich in sämtlichen verfahrensgegenständlichen Fällen um öffentlich veranstaltetes, unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB (BGHSt 2, 274 ff.; 9, 39/40; 34, 171/175 ff.; RGSt 64, 355 ff. und 64, 219 ff. vgl. ferner Friauf/Hahn GewO Stand 5/2002 § 33c Rn. 6 m. w. N.). - BFH, 10.07.1968 - II 94/63
Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer - …