Rechtsprechung
RG, 22.02.1932 - III 41/32 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der Brandstiftung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 141
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters …
Steht für den Täter fest, das Opfer werde erscheinen und sein für den Taterfolg eingeplantes Verhalten bewirken, so liegt eine unmittelbare Gefährdung (nach dem Tatplan) bereits mit Abschluß der Tathandlung vor (etwa wenn der Täter eine Zeitbombe an einem belebten Platz deponiert; vgl. dazu auch RGSt 66, 141: mit Sicherheit in absehbarer Zeit zu erwartendes Betätigen eines Lichtschalters und dadurch bewirktes Ingangsetzen einer "Brandstiftungsanlage"). - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Es lag also auf jeden Fall ein Versuch nach § 43 StGB vor (vgl. BGHSt 2, 380 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RGSt 54, 35; 66, 141). - BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …
In der Anbringung einer Zündvorrichtung, die bei Betätigung durch einen Gutgläubigen einen Brand verursachen sollte, ist der Versuch einer Brandstiftung erblickt worden, weil die Tat bei ungestörtem Fortgang und in ihrem regelmäßigen Verlauf unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes geführt hätte (RGSt 66, 141). - BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen …
- BGH, 10.06.1964 - 2 StR 142/64
Rechtsmittel
Der in RGSt 66, 141 entschiedene Fall ist mit dem hier gegebenen nicht vergleichbar.