Rechtsprechung
RG, 29.01.1934 - 2 D 1293/33 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann sich die Tätigkeit des gewählten Vorstandsmitglieds einer Postkrankenkasse als Amtshandlung darstellen? 2. Zu den Begriffen "Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs", "zu Zwecken des Wettbewerbes" und "Bevorzugung bei dem Bezuge von gewerblichen Leistungen" im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 70
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11
Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Schon vom Wortsinn her ist dem Begriff des Beauftragten die Übernahme einer Aufgabe im Interesse des Auftraggebers immanent, der sich den Beauftragten frei auswählt und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit anleitet, sei es, dass er ihm im Rahmen eines zivilrechtlichen Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsvertrags (§§ 665, 675 BGB) Weisungen erteilt (…vgl. dazu Dannecker und Tiedemann, jeweils aaO) oder ihn bevollmächtigt (vgl. RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33, RGSt 68, 70, 74 f.), sei es, dass der Beauftragte faktisch mit einer für den geschäftlichen Betrieb wirkenden Befugnis handelt (zu einem solchen faktisch wirkenden "personalen Befugniselement" vgl. Geis, wistra 2005, 369, 370; ders., wistra 2007, 361, 362; Reese, PharmR 2006, 92, 97; Schmidl, wistra 2006, 286, 287). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Ist der Vertragsarzt Amtsträger?
Danach werden auch die gesetzlichen Krankenkassen erfasst (vgl. schon RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33, RGSt 68, 70, 74; BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 402;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 19); denn sie können ihren Versorgungsauftrag gegenüber den Versicherten nur durch Leistungsaustausch insbesondere mit Apotheken und Pharmaunternehmen erfüllen (vgl. Böse/Mölders, MedR 2008, 585, 586). - LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und …
Die Krankenkassen handelten dementsprechend nach den Grundsätzen eines Erwerbsgeschäfts und sind damit als geschäftliche Betriebe anzusehen (vgl. nur Pragal, NStZ 2005, 133, 135; Klöpfer, NStZ 2008, 12, 13; vgl. auch RGSt 68, 70, 74; RG JW 1935, 1861).
- BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03
Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger
Entscheidend ist nur, daß dem Beamten die Verrichtung als amtliche Aufgabe nach den bestehenden Vorschriften übertragen worden ist und sie nicht völlig außerhalb des Aufgabenbereichs der zuweisenden Behörde liegt (RGSt 67, 299; 68, 70; RG JW 1934, 2149, BGHSt 3, 143, 145;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 25;… Eser in Schönke-Schröder, StGB 26. Aufl. § 11 Rdn. 19;… Rudolphi in SK-StGB, 6. Aufl § 11 Rdn. 18; aA Heinrich, Der Amtsträgerbegriff im Strafrecht, Strafrechtliche Abhandlungen Bd. 132 S. 313, 333;… MünchKomm/Radtke § 11 Rdn. 23: entscheidend nur die formale Rechtsstellung). - BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …
Beauftragter ist, wer, ohne Angestellter oder Inhaber eines Betriebs zu sein, aufgrund seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen dieses Betriebs, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, unmittelbar oder mittelbar Einfluss zu nehmen (BGH-Beschluss vom 29. März 2012 GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, unter IV.2.a, m.w.N.; ebenso zuvor bereits Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 29. Januar 1934 2 D 1293/33, RGSt 68, 70 (74), sowie BGH-Urteil vom 13. Mai 1952 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, unter A.II.1.). - KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21
Keine Kenntnis iSd. § 15 Abs. 1 HGB von der noch nicht eingetragenen und …
Es ist aber entscheidend, dass Schmiergeld um einer in der Zukunft liegenden Bevorzugung gegenüber Mitbewerbern willen gewährt oder versprochen wird; eine bloße Belohnung im Nachhinein genügt nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 27. März 1968 - I ZR 163/65 -, Rn. 23, juris; RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33 -, RGSt 68, 70, 76). - BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des …
Denn dieser Begriff ist weit zu fassen; er ergreift jeden, der vermöge seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, für ihn geschäftlich zu handeln, und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt (RGSt 68, 70, 74; 68, 119; 68, 263, 270; 72, 62).Geschäftliche Betriebe können deshalb auch Unternehmungen sein, die allein gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, Beispiele aus der Rechtsprechung sind gemeinnützige Genossenschaften und Konsumvereine (RGSt 50, 118; 68, 263),eine Kriegslederaktiengesellschaft, die militärischen und sozialen Zwecken diente (RGSt 55, 31), eine Postbeamtenkrankenkasse (RGSt 68, 70), eine Allgemeine Ortskrankenkasse (RG JW 1935, 1861), eine Beratungsstelle der Reichsvereinigung deutscher Lichtspielstellen, Kultur- und Werbefilmhersteller e.V. (RG HRR 1940, 1220).
- LG Stade, 04.08.2010 - 12 KLs 19/09
Arztstrafrecht: Bestechlichkeit bei der Verordnung von Hilfs- und Arzneimitteln
Entsprechendes hatte bereits das Reichsgericht in seiner Rechtssprechung zu § 12 UWG , dem Vorläufer des § 299 StGB , angenommen (vgl. RGSt 68, 70 zur damaligen Postbeamtenkrankenkasse und RG JW 1935, 1861 zur Allgemeinen Ortskrankenkasse). - BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64
Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung …
Dabei ist unerheblich, ob der Angeklagte für den Fall der Ablehnung in der Tat einen Abbruch oder zumindest einen Abbau der Geschäftsbeziehungen im Sinne gehabt hat; es genügt, daß er, ausdrücklich oder auch nur stillschweigend, bei dem Mitangeklagten diesen Eindruck hervorrufen wollte und hervorgerufen hat, und daß es daraufhin zu der Unrechtsvereinbarung gekommen ist (vgl. RGSt 66, 81, 83; 68, 70, 76; ferner zu § 332 StGB BGHSt 15, 88, 97 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 239, 242 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 352, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]. - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 104/52
Rechtsmittel
Die nichtamtliche Besorgung wird mithin durch bloße anderweite Amtsstellung nicht zur Amtshandlung (vgl. u.a. RGSt 55, 50; 56, 402; 68, 70-71-); vielmehr muß die Verrichtung dem Beamten als amtliche Aufgabe zugewiesen sein und nicht völlig außerhalb des Aufgabenkreises der zuweisenden Behörde liegen.