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   RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34   

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RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34 (https://dejure.org/1935,3)
RG, Entscheidung vom 29.01.1935 - 4 D 981/34 (https://dejure.org/1935,3)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1935 - 4 D 981/34 (https://dejure.org/1935,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt wird, auf den Strafausspruch beschränkt? 2. Verhältnis der Abs. 1 und 2 des § 51 n. F. StGB. zueinander.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 110
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Verbindungen mit dem sachlichen Recht bestehen dabei nur insoweit, als die sich stellenden Fragen (isolierte Überprüfbarkeit des angefochtenen Entscheidungsteils; belastbare Feststellung und Bewertung des nicht angegriffenen Teils der Vorentscheidung) auch in Ansehung der sachlich-rechtlichen Ausgangslage beantwortet werden müssen (vgl. RG, Urteil vom 29. Januar 1935 - 4 D 981/34, RGSt 69, 110, 111 f. mwN).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Die den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Sachgestaltung" (Niethammer JR 1935, 121; vgl. auch RGSt 69, 110, 111; BGHSt 14, 30, 36: "Verfügungsmacht") gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Bewirkungs-(Gestaltungs-) willen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 24, 185, 188) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71], wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; 69, 110, 11; BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 27, 70, 72; BGH MDR 1980, 681, 682).

    Bindung und Beschränkbarkeit entfallen, wo Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand einen untrennbaren Teil der Schuldfrage (eine doppelrelevante Tatsache also) bildet und der Anfechtende, wenn nicht dem Wortlaut, so doch der Sache nach, sich (auch) dagegen wendet, daß das Erstgericht einen solchen Umstand angenommen oder nicht angenommen hat (RGSt 64, 151, 154; 65, 312, 313; 67, 29, 30; 69, 110, 114; RG JW 1930, 329 Nr. 8; BGH NJW 1956, 756 Nr. 18; BayObLG OLGSt § 318 StPO S. 21, 22), weil das Rechtsmittelgericht an die (auch) für die Schuldfrage erheblichen Tatsachen nicht zum Teil gebunden, zum Teil nicht gebunden sein kann (BGHSt 19, 46, 48) und weil nur die Verneinung der Bindung der.

    In RGSt 69, 110, 114 wird geprüft, ob es sich um einen Umstand handelt, der "in Merkmalen der Tat selbst begründet ist" oder um einen Umstand, der "äußerlich zu der Tat hinzutritt".

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Geschichtlicher Vorgang in einem von der inneren Einheit der Urteilsgründe - und nicht wie beim prozessualen Tatbegriff von der Vermeidung einer unnatürlichen Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges - geprägten Sinne sind danach die den Schuldspruch näher beschreibenden Feststellungen über die einzelnen, auch außertatbestandlichen Tatmodalitäten, die Handlungsabläufe und die Identität der Handelnden, die über das Mindestmaß an Tatsachen hinausgehen, ohne das der Schuldspruch überhaupt keinen Bestand hätte (BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340; enger noch RG, Urteil vom 29. Januar 1935 - 4 D 981/34, RGSt 69, 110, 114).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Das trifft in aller Regel auf das Verhältnis zwischen Schuld- und Straffrage zu, wahrend innerhalb der Schuldfrage eine weitere Trennung der Tat- oder Beweisfrage von der Rechtsfrage oder eine Trennung der Tatbestandsmerkmale nicht statthaft ist (RGSt 60, 109; 65, 296; 69, 110).

    Entscheidend ist jedoch nicht die formelle Zugehörigkeit zum Schuldspruch, sondern es kommt darauf an, ob die Schuldfrage in ihrem Kern betroffen wird, mag sie auch im Einzelfall sehr nahe berührt werden (RGSt 69, 110, 112).

  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Die den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (RGSt 69, 110, 111; vgl. auch BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (siehe schon: RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; ebenso: BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung

    10 Die den Rechtsmittelberechtigten in § 318 StPO (§ 344 Abs. 1 StPO für die Revision) eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (vgl. RGSt 69, 110, 111; BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 53 Ss OWi 353/19

    Voraussetzungen des Absehens von einem Regelfahrverbot

    Die den Rechtsmittelberechtigten in § 344 Abs. 1 StPO iVm. § 79 Abs. 3 OWiG eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (siehe bereits RGSt 69, 110, 111; statt vieler auch: BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 53 Ss 19/19

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Feststellungen bei Strafaussetzung

    Die den Rechtsmittelberechtigten in §§ 318, 344 Abs. 1 StPO eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (vgl. RGSt 69, 110, 111; BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Die den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (RGSt 69, 110, 111; vgl. auch BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (siehe schon: RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; ebenso: BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

    Die den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" (RGSt 69, 110, 111; vgl. auch BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren.

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (siehe schon: RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; ebenso: BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, 589, 590, jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit einer nachträglichen

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 385/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz,

  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 676/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1954 - 3 StR 176/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 395/51

    Revision wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit aufgrund eines Alkoholrauschs

  • BVerwG, 09.07.1969 - II WD 17.69

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten - Erschleichen von Urlaub durch unwahre

  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 228/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 486/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 248/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1958 - 2 StR 196/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 1/51

    Rechtsmittel

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