Weitere Entscheidung unten: RG, 19.04.1937

Rechtsprechung
   RG, 22.04.1937 - 2 D 10/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,393
RG, 22.04.1937 - 2 D 10/37 (https://dejure.org/1937,393)
RG, Entscheidung vom 22.04.1937 - 2 D 10/37 (https://dejure.org/1937,393)
RG, Entscheidung vom 22. April 1937 - 2 D 10/37 (https://dejure.org/1937,393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann zu einem rechtlich vollendeten Verbrechen der Brandstiftung durch Unterlassen noch Beihilfe geleistet werden? 2. Ist der Versicherte, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist, verpflichtet, in seinen Wirtschaftsgebäuden einen Brand zu löschen, den jemand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

    Trotz rechtlicher Vollendung einer Straftat ist Beihilfe bis zu ihrer tatsächlichen Beendigung möglich (RGSt 71, 193/194).
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    b) Auch ist die Strafbarkeit einer sukzessiven Beihilfe, also einer solchen, die im Zeitraum nach Vollendung und vor materieller Beendigung der Tat geleistet wird, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. RG, Urteile vom 8. November 1892 - 3155/92, RGSt 23, 292; vom 20. November 1923, RGSt 58, 13, 14; vom 22. April 1937 - 2 D 10/37, RGSt 71, 193, 194; BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.; Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594; offengelassen speziell für den Fall des Geheimnisverrats durch einen Journalisten in BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06, BVerfGE 117, 244, 264 f.; zur Kritik im Schrifttum vgl. Rudolphi, Festschrift Jescheck I, 1985, 559, 576; Brüning, NStZ 2006, 253, 254 mwN, SSWStGB/Murrmann, 5. Aufl., § 27 Rn. 8 mwN; MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 27 Rn. 20; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 27 Rn. 18).
  • BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts -

    Unbegründet ist vor allem auch der Einwand des Angeklagten Sch., die Haupttat sei schon vollendet gewesen, als er die Grundschuldbriefe ankaufte; nach anerkannten Rechtsgrundsätzen kann Beihilfe bis zur tatsächlichen Beendigung der Tat geleistet werden (RGSt 71, 193, 194; BGHSt 19, 323, 325).
  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Das war noch keine "Inbrandsetzung" der Synagoge, denn ein Gebäude ist erst dann in Brand gesetzt, wenn das Feuer es derart ergriffen hat, dass es auch ohne Fortwirken des Zündstoffes selbständig weiterbrennen kann (vgl. RGSt. 71, 193, 194; BGHSt 7, 38).
  • BGH, 11.06.1965 - 4 StR 245/65

    Revision gegen die Verurteilung zu Zuchthausstrafen wegen gemeinschaftlicher

    Nicht zu beanstanden ist ihre Verurteilung wegen gemeinschaftlicher nur versuchter schwerer Brandstiftung; denn die Angeklagten haben den äußeren Tatbestand des § 306 Nr. 2 StGB nicht vollendet, weil das Gebäude vor dem Einsturz nicht in Brand gesetzt worden ist (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54] [BGH 13.07.1954 - StR 1 174/54 ]; RGSt 71, 193, 194; OGHSt 2, 346, 348).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61

    Rechtsmittel

    Daraus ergibt sich, daß eine Unterstützung, die jemand dem Haupttäter erst nach der tatsächlichen Beendigung der Haupttat - nicht schon nach ihrer rechtlichen Vollendung - gewährt, begrifflich nicht mehr Beihilfe im Sinne des § 49 StGB sein kann (vgl. RGSt 71, 193, 194; OGHSt 2, 50; BGHSt 2, 343, 345 [BGH 03.04.1952 - 3 StR 630/51]/346).
  • BDH, 13.07.1960 - II D 123/59

    Strafrechtliche Verurteilung eines als Sperrschaffners tätigen Beamten wegen drei

    Auch diese muß ihm nachgewiesen werden (RGSt 71, 193).
  • BGH, 03.03.1955 - 3 StR 612/54

    Rechtsmittel

    Ein Gebäude ist erst dann in Brand gesetzt, wenn das Feuer es derart ergriffen hat, daß es nach Entfernung des Zündstoffs selbständig weiterbrennt (RGSt 40, 321 [323]; 64, 273; 71, 193 [194]; BGHSt 6, 251 [256]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 19.04.1937 - 3 D 759/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,396
RG, 19.04.1937 - 3 D 759/36 (https://dejure.org/1937,396)
RG, Entscheidung vom 19.04.1937 - 3 D 759/36 (https://dejure.org/1937,396)
RG, Entscheidung vom 19. April 1937 - 3 D 759/36 (https://dejure.org/1937,396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Die Bescheinigung einer Polizeibehörde, daß eine bestimmte Person die Unterschrift unter einem Schriftstück vor der Behörde vollzogen habe, ist eine öffentliche Urkunde.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 193
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht