Rechtsprechung
RG, 18.03.1937 - 5 D 760/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Können vertrauliche -- mündliche oder schriftliche -- Mitteilungen, die im engsten Familienkreise (z. B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten) gemacht werden, den Gegenstand einer strafbaren Beleidigung oder üblen Nachrede bilden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 159
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51
Rechtsmittel
Die Beleidigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch eine vorsätzliche Kundgebung der Nichtachtung oder Missachtung (RG Urt vom 1. Februar 1940 HRR 1940, 1151; RGSt 71, 159). - BVerwG, 19.10.2005 - 1 D 14.04
Handschriftliche negative Bemerkungen über Mitarbeiter in einer Tagebuchkladde …
Ihre Verbreitung entgegen seiner Zweckbestimmung unter gleichzeitiger Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte muss sich der Beamte nicht als eigene Meinungskundgabe zurechnen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2000 BVerwG 1 D 7.99 ; RGSt 71, 159; BayObLG JZ 1951, 786; OLG Hamburg, NJW 1967, 2314 ; VGH BW, Urteil vom 17. Mai 1979 X 639/78 , zitiert nach juris). - BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 7.99 Erlangt ein anderer hiervon infolge eines Zufalles oder infolge von Fahrlässigkeit des Täters gleichwohl Kenntnis, so liegt eine Kundgabe des beleidigenden Inhalts an einen Dritten nicht vor (RGSt 71, 159, 160, Bay.ObLG, JZ 1951, 786).
- BGH, 18.03.1954 - 4 StR 767/53
Rechtsmittel
Ob für vertrauliche Mitteilungen im engsten Familienkreise eine Ausnahme zu fordern sei (vgl dazu RGSt 71, 159), kann hier dahinstehen. - BGH, 22.08.1952 - 4 StR 911/51
Rechtsmittel
Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgebung der Nichtachtung oder Missachtung (u.a. RGSt 71, 159; BGHSt 1, 283 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 503/51]). - BGH, 08.02.1952 - 2 StR 460/51
Rechtsmittel
Erforderlich ist jedoch eine vorsätzliche Kundgebung der Verächtlichmachung oder Missachtung (RGSt 71, 159).