Rechtsprechung
RG, 15.12.1938 - 2 D 642/38 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Die Rechtswidrigkeit ist bei der üblen Nachrede dann ausgeschlossen, wenn sich der Täter für seine Behauptung auf eine Auskunft einer zuständigen Amts- oder Parteistelle stützen kann.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 67
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen wie insbesondere der Staatsanwaltschaft ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (vgl. exemplarisch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, S. 732 sowie schon RGSt 73, S. 67). - LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
Remer-Prozess
(RGSt. 52 160; 68, 120; 73, 67, Leipz. Kommentar 1951 Bd. 2 S. 136; Mühlmann-Bommel StGB. 1949 Seite 422.) Dabei ist es dann unwesentlich, ob der Beleidiger die unter die Sammelbezeichnung fallenden Personen nach Person, Name oder Zahl kennt.