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   RG, 01.05.1899 - Rep. 739/99   

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https://dejure.org/1899,8
RG, 01.05.1899 - Rep. 739/99 (https://dejure.org/1899,8)
RG, Entscheidung vom 01.05.1899 - Rep. 739/99 (https://dejure.org/1899,8)
RG, Entscheidung vom 01. Mai 1899 - Rep. 739/99 (https://dejure.org/1899,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Elektrizität oder elektrischer Strom Gegenstand eines Diebstahles sein? Ist Entziehung von Elektrizität als Betrug oder als Sachbeschädigung strafbar?

  • opinioiuris.de

    Stromdiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reichsgericht zur Entziehung von Elektrizität: Diebstahl an Strom ist nicht möglich (RGSt 32, 165) - Elektrische Energie stellt keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stromdiebstahlsfall

Papierfundstellen

  • RGSt 32, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.03.1887 - IV 318/86

    Elektrischer Strom als Gegenstand eines Lieferungsvertrags

    Auszug aus RG, 01.05.1899 - 739/99
    Irreführend ist es, das Recht des Revisionsgerichtes zur Nachprüfung allgemeiner Erfahrungssätze unter Heranziehung des Begriffes der "Notorietät" beweisen zu wollen, wie dies in dem Urteile des IV. Civilsenates vom 10. März 1887, mit Bezugnahme auf § 264 C.P.D. geschehen ist.

    Für das Civilrecht mag es zulässig erscheinen, den elektrischen Strom als ein Erzeugnis menschlicher Arbeitsthätigkeit und Gegenstand des Rechtsverkehres, indem man ihn sich als selbständige, körperliche Sache vorstellt - im Rechtssinne wie eine körperliche Sache zu behandeln; in dieser Richtung hat der IV. Civilsenat in dem Urteile vom 10. März 1887, übrigens zunächst nur mit Beziehung auf das damals zur Anwendung kommende preußische Recht, die Frage bejahend entschieden, ob der elektrische Strom Gegenstand eines Lieferungsvertrages sein könne, dabei aber ausdrücklich anerkannt, daß derselbe in Wirklichkeit eine körperliche Sache nicht sei.

  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Das Reichsgericht hat den Begriff der Beschädigung einer Sache im Sinne des § 303 StGB ursprünglich eng ausgelegt und darunter nur eine solche (körperliche) Einwirkung auf die Sache verstanden, die sie in ihrer "Substanz" berührt und ihre Unversehrtheit aufhebt (RGSt 13, 27; 32, 165.190).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Selbst wenn der Begriff der Sache strafrechtlich ausgelegt wird (vgl. zu § 242 StGB RG, Urteil vom 1. Mai 1899 - Rep. 739/99, RGSt 32, 165, 179), können zur Abgrenzung im Einzelfall die in §§ 93, 97 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsätze herangezogen werden.
  • KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18

    Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des

    Rechtlich ist eine Wegnahme von Strom nicht möglich, weil es sich nicht um eine körperliche Sache handelt (vgl. RG, Urteil vom 1. Mai 1899 - 739/99, RGSt 32, 165, 188).

    Der zur Schließung dieser Strafbarkeitslücke geschaffene Tatbestand "Entziehung elektrischer Energie" betrifft gerade keine Wegnahme, sondern einen Sonderfall der Entwendung, der eher betrugsähnlich geprägt ist (vgl. Schröder in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Auflage 2020, § 18, Rn. 162; s.a. RG, Urteil vom 1. Mai 1899 - 739/99, RGSt 32, 165, 189).

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