Rechtsprechung
RG, 05.11.1901 - 1959/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist zum Zwecke einer vorläufigen Festnahme eine Handlung zulässig, welche eine Mißhandlung oder Gesundheitsbeschädigung zur Folge haben kann? 2. Irrtum über die Zulässigkeit der Mittel der vorläufigen Festnahme.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 443
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Festnahmerecht nach § 127 StPO
Selbst wenn - wie das Landgericht meint - in dem "Anspringen" und "Niederreißen" eine Körperverletzung liegen sollte, war diese nach Lage der Sache unvermeidlich und als Folge des erforderlichen Zugriffs durch § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO gedeckt (vgl. RGSt 34, 443, 446; KG VRS 19, 114, 115; OLG Karlsruhe NJW 1974, 806, 807; OLG Stuttgart NJW 1984, 1694, 1695;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 127 Rdn. 14;… einschränkend Jescheck/Weigend Lehrbuch des Strafrechts AT 5. Aufl. S. 398 f. Fn. 31;… a.A. Arzt aaO S. 10 f.).Das wäre etwa der Fall, wenn D., ohne den Angeklagten tätlich anzugreifen, nur zu fliehen versuchte (vgl. RGSt 34, 443, 446).
- BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86
Auf frischer Tat betroffen
Die danach zulässigen Maßnahmen, nämlich Anhalten und Durchführung der Festnahme ? wobei auch Zwang in Form von festem Zupacken erlaubt ist (RGSt 34, 443/446;… KK aaO. Rdnr. 27;… Kleinknecht/Meyer aaO. Rdnr. 16) ? bis zur Feststellung der Identität oder bei Fluchtverdacht bis zur Übergabe an die Polizei ? also immer nur ganz kurzfristig ?, können zur Wahrung der Rechtsordnung hingenommen werden. - BGH, 09.02.1954 - 1 StR 408/53
Rechtsmittel
Dass sich daraus aber kein Recht ergab, den Tod R.s herbeizuführen, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl RGSt 34, 443, 446; 69, 308, 311 f). - LG Regensburg, 03.07.1948 - KLs 3/48
Exekution eines pensionierten Gendarmeriewachtmeisters, nachdem er bei der …
Jedoch auch wenn man dem Angekl. zugute halten will, dass er an einen Fluchtversuch geglaubt hat, gab ihm dies, die Ordnungsmässigkeit der Festnahme Lottners vorausgesetzt, kein Recht, ihn an der Flucht dadurch zu hindern, dass er ihn körperlich verletzte oder gar ihn tötete (vgl. RGSt. 34, 443).