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   RG, 30.12.1901 - 3209/01   

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https://dejure.org/1901,249
RG, 30.12.1901 - 3209/01 (https://dejure.org/1901,249)
RG, Entscheidung vom 30.12.1901 - 3209/01 (https://dejure.org/1901,249)
RG, Entscheidung vom 30. Dezember 1901 - 3209/01 (https://dejure.org/1901,249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist auf dem Gebiete des Strafrechts ein Verlöbnis als bestehend anzuerkennen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 35, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei

    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Nach überzeugender, soweit ersichtlich allgemein vertretener Ansicht ist der Verlöbnisbegriff strafrechtsautonom auszulegen (vgl. nur RGSt 35, 49; Percic, in: Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, 1. Aufl. 2014, § 52 StPO, Rn 5; Rogall, in: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung, § 52 StPO, Rn. 23; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, § 52 StPO, Rn. 10).
  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Die Rechtsprechung hat deshalb von jeher bürgerlichrechtliche Begriffe für das Strafrecht nach dessen Eigenart geprägt, z. B. in § 52 Abs. 2 StGB die Verwandtschaft (BGHSt 7, 245 f), die Schwägerschaft (RGSt 34, 418) und das Verlöbnis (RGSt 35, 49; 38, 242; BGH JR 1955, 104), den Gewahrsam in § 242 StGB (RGSt 50, 183), den Besitz in § 246 StGB (RGSt 37, 198), die Erziehung in § 174 Nr. 1 StGB (BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957), den Bevollmächtigten in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (RGSt 62, 15,18).
  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54

    Nichthindern der Selbsttötung

    Da der Angeklagte inzwischen volljährig geworden und das Mädchen der Volljährigkeit nahegerückt war, besteht gegen die Annahme eines im Sinne des Strafrechts wirksamen Verlöbnisses kein Bedenken (vgl. RGSt 38, 242; 35, 49).
  • BGH, 23.06.1959 - 1 StR 283/59

    Rechtsmittel

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Tat das Eheversprechen eines Verheirateten stets als sittenwidrig und daher rechtsungültig angesehen (RGSt 10, 117; 14, 7; 24, 155; 35, 49; 38, 242; 40, 420; 61, 270; 75, 290; RGZ 29, 97; RGZ 170, 72, 76; RG Recht 1921, 2471 und 2487 a).
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