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   RG, 11.05.1920 - IV 229/20   

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https://dejure.org/1920,47
RG, 11.05.1920 - IV 229/20 (https://dejure.org/1920,47)
RG, Entscheidung vom 11.05.1920 - IV 229/20 (https://dejure.org/1920,47)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1920 - IV 229/20 (https://dejure.org/1920,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit wird die Strafklage wegen einzelner Fälle einfacher Hehlerei verbraucht, wenn eine Untersuchung wegen fortgesetzter und gewerbsmäßiger Hehlerei durch eine Amnestieverordnung niedergeschlagen wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 333
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).

  • BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51

    Rechtsmittel

    Selbst wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein glaubt, darf es dieses Ergebnis nicht in dem Urteilssatz zum Ausdruck bringen, wie es auch in den Gründen den Sachverhalt nicht weiter darzulegen hat, als es zur Beurteilung der Straffreiheit erforderlich ist; im übrigen muss es sich auf die Einstellung des Verfahrens beschränken (RGSt 54, 333, 335; 69, 157).

    Auf Grund der Niederschlagung ergehende Einstellungsurteile haben aber dieselben verfahrensrechtlichen Wirkungen wie freisprechende Urteile, so dass über die Niederschlagung nicht in einem neuen Verfahren abweichend entschieden werden kann (RGSt 54, 333, 335, aA RGSt 69, 125).

  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten

    Keiner Erörterung bedarf es nach der Sachlage, ob die Abtrennung zulässig war (Dünnebier, Löwe-Rosenberg 21. Aufl. §§ 2-4 Anm. V 2 a; Eb. Schmidt LK § 3 Anm. 3) und ob sie die Folge hatte, daß die Strafklage hinsichtlich der abgetrennten Handlungen verbraucht ist (RGSt 54, 333; BGHSt 6, 92).
  • BGH, 10.11.1956 - 2 StR 468/56
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  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 684/52

    Rechtsmittel

    Ein Verbrauch der Strafklage wegen Diebstahls hätte aber nur eintreten können, wenn das vorausgegangene Urteil bejahende Feststellungen getroffen hätte (RGSt 54, 333 f).
  • BGH, 07.02.1952 - 4 StR 4/50

    Rechtsmittel

    Sie schliesst deshalb die Annahme einer Handlungseinheit zwischen der abgeurteilten und allen später abzuurteilenden Straftaten selbst dann aus, wenn sich bei der späteren Beurteilung sämtliche Taten nur als unselbständige Einzelakte einer einheitlichen Handlung erweisen (RGSt 51, 253 f; 54, 333; JW 1928, 2247 Nr. 45).
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